Arbeitsgenehmigungen

Die Öffnungszeiten des Genehmigungsbüros variieren. Bitte rufen Sie vorher an.

Anforderungen an die Arbeitserlaubnis für die Beschäftigung von Minderjährigen

  • Eine Arbeitserlaubnis ist erforderlich, bevor jemand unter 16 Jahren in irgendeinem Job arbeiten darf, mit Ausnahme von landwirtschaftlichen oder häuslichen Arbeiten.
  • Arbeitgeber müssen eine Arbeitserlaubnis für den Minderjährigen vorweisen können, bevor sie dem Minderjährigen erlauben, mit der Arbeit zu beginnen.
  • 16- und 17-jährige Minderjährige brauchen KEINE Arbeitserlaubnis, bevor sie mit der Arbeit beginnen. Für Minderjährige im Alter von 16 oder 17 Jahren wird keine Arbeitserlaubnis ausgestellt.
    • Das staatliche Gesetz verbietet den Einsatz von Minderjährigen zur Durchführung gefährlicher Arbeiten. Die Bestimmungen zum Beschäftigungsverbot gelten weiterhin für Arbeiten, für die 16- und 17-jährige Minderjährige beschäftigt werden können.
  • Dieses Gesetz ändert nichts an den Anforderungen für Minderjährige unter 16 Jahren. Minderjährige, die jünger als 16 Jahre sind, müssen vor Beginn der Arbeit eine Arbeitserlaubnis einholen, es sei denn, es gilt eine Ausnahme.
    • Es gibt keine Änderungen bei den maximalen Stunden oder Tageszeiten, die Minderjährige unter 16 Jahren arbeiten dürfen, oder bei den Arten von Arbeiten, die Minderjährige unter 16 Jahren ausführen dürfen.

Wie man eine Arbeitserlaubnis erhält

Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, muss entweder der Minderjährige allein oder der Minderjährige und ein Elternteil das Genehmigungsbüro besuchen und mitnehmen:

  • die Geburtsurkunde des Minderjährigen oder einen anderen Altersnachweis,
  • den Sozialversicherungsausweis des Minderjährigen
  • ein Schreiben des Arbeitgebers, in dem dieser seine Einstellungsabsicht bekundet, auf dem regulären Briefkopf des Arbeitgebers, in dem beschrieben wird:
    • Arbeitsaufgaben,
    • Arbeitsstunden,
  • eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern
  • eine $10.00 Erlaubnisgebühr

Altersnachweis für Minderjährige

Als Altersnachweis für Minderjährige akzeptieren wir einen gültigen Führerschein oder einen vom Wisconsin Department of Transportation ausgestellten Personalausweis. Das bedeutet, dass wir jetzt entweder eine ordnungsgemäß beglaubigte Geburtsurkunde, eine beglaubigte Taufurkunde oder einen vom Wisconsin Department of Transportation ausgestellten Führerschein oder Lichtbildausweis akzeptieren können.

Für den Arbeitgeber – Genehmigungsgebühr

Der Arbeitgeber muss dem Minderjährigen die Genehmigungsgebühr in Höhe von 10,00 $ spätestens am Tag der ersten Gehaltsabrechnung erstatten.

Kopien der Genehmigung gehen an den Arbeitgeber und den Minderjährigen, zusätzlich zu dem Schulbezirk, in dem der Minderjährige eingeschrieben ist.

Für weitere Informationen

  • Kontaktinformationen
  • Standorte der Arbeitserlaubnisbüros
  • Anweisungen zur Beantragung der Arbeitserlaubnis
  • Labor Standards Online Services
  • Arbeitserlaubnisbeauftragter Handbuch
  • Herstellung von & Baumaschinen & Wisconsins Gesetze zur Beschäftigung von Minderjährigen
  • Leitfaden zu Wisconsins Gesetzen zur Beschäftigung von Minderjährigen – Für alle Jugendlichen unter 18 Jahren
  • Wis. Stat. §§ Chapter 103.64 – 103.83
  • Wisconsin Administrative Code DWD 270
  • Emergency Rule

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