Bedrohung

IdahoEdit

In Idaho lautet das Gesetz zur Bedrohung wie folgt:

TITEL 18 STRAFTATEN UND STRAFTATEN KAPITEL 33 SCHÜSSWAREN, EXPLOSIVSTOFFE UND ANDERE TÖDLICHE WAFFEN 18-3303. Zurschaustellung oder Gebrauch einer tödlichen Waffe. Jede Person, die, nicht in notwendiger Selbstverteidigung, in Anwesenheit von zwei (2) oder mehr Personen, eine tödliche Waffe in unhöflicher, wütender und drohender Weise zieht oder vorzeigt, oder die dieselbe in irgendeiner Weise unrechtmäßig in einem Kampf oder Streit benutzt, macht sich eines Vergehens schuldig. Geschichte:

OhioEdit

In Ohio lauten die Gesetze zur Bedrohung wie folgt:

2903.22 Bedrohung. (A) Niemand darf wissentlich einen anderen zu der Annahme veranlassen, dass der Täter der Person oder dem Eigentum der anderen Person, dem Ungeborenen der anderen Person oder einem Mitglied der unmittelbaren Familie der anderen Person körperlichen Schaden zufügen wird. (…) 2903.21 Schwere Bedrohung. (A) Niemand darf wissentlich einen anderen zu der Annahme veranlassen, dass der Täter der Person oder dem Eigentum der anderen Person, dem Ungeborenen der anderen Person oder einem Mitglied der unmittelbaren Familie der anderen Person schweren körperlichen Schaden zufügen wird. (…) 2903.211 Bedrohung durch Stalking. (A) (1) Keine Person darf durch ein Verhaltensmuster eine andere Person wissentlich zu der Annahme veranlassen, dass der Täter der anderen Person körperlichen Schaden zufügen oder seelisches Leid zufügen wird. (2) Keine Person darf unter Verwendung irgendeiner elektronischen Methode der Fernübertragung von Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf einen Computer, ein Computernetzwerk, ein Computerprogramm oder ein Computersystem, eine Nachricht mit dem Ziel veröffentlichen, eine andere Person dazu zu drängen oder anzustiften, eine Verletzung von Division (A)(1) dieses Abschnitts zu begehen. (3) Keine Person darf mit einer sexuellen Motivation gegen Division (A)(1) oder (2) dieses Abschnitts verstoßen. (…)

OregonEdit

In Oregon besagt das Gesetz über Bedrohung:

163.190 Bedrohung (1) Eine Person begeht das Verbrechen der Bedrohung, wenn sie durch Worte oder Verhalten absichtlich versucht, eine andere Person in Angst vor einer drohenden schweren Körperverletzung zu versetzen. (2) Bedrohung ist ein Vergehen der Klasse A.

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