Benelux, vollständig Benelux-Wirtschaftsunion, französisch Union Économique Benelux oder niederländisch Benelux Economische Unie, Wirtschaftsunion von Belgien, den Niederlanden und Luxemburg, mit dem Ziel der vollständigen wirtschaftlichen Integration durch Gewährleistung des freien Personen-, Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehrs, durch eine koordinierte Politik im Wirtschafts-, Finanz- und Sozialbereich und durch eine gemeinsame Außenhandelspolitik.
Belgien und Luxemburg hatten 1921 bilateral eine Wirtschaftsunion gebildet; Pläne für eine Zollunion der drei Länder wurden im Londoner Zollabkommen im September 1944 gemacht und 1948 in Kraft gesetzt. Bis 1956 war fast der gesamte Binnenhandel der Union zollfrei. Am 3. Februar 1958 wurde der Vertrag über die Benelux-Wirtschaftsunion unterzeichnet; er trat 1960 in Kraft. Benelux wurde der erste völlig freie internationale Arbeitsmarkt; auch der Kapital- und Dienstleistungsverkehr wurde frei. Post- und Transporttarife wurden vereinheitlicht, die Sozialpolitik koordiniert. 1970 wurden die Grenzkontrollen abgeschafft.
Das Tagesgeschäft von Benelux wird vom Generalsekretariat geführt; die Exekutivgewalt der Organisation liegt beim Ministerkomitee, das vierteljährlich tagt.
Benelux galt einst als vielversprechendes Experiment, bei dem benachbarte Länder Zollunionen bilden würden, die sich dann zu größeren Wirtschaftsunionen zusammenschließen könnten. Nach der Ratifizierung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl im Jahr 1952 verlagerte sich das Interesse an solchen Entwicklungen jedoch auf die Pläne für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG; spätere Nachfolgerin der Europäischen Union), deren Gründungsmitglieder Belgien, die Niederlande und Luxemburg sind. Für praktische Fragen der wirtschaftlichen Integration diente Benelux als nützliches Beispiel für die EWG.