Beschäftigung, Soziales und Integration

Was ist die Europäische Krankenversicherungskarte?

Eine kostenlose Karte, die Ihnen während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem der 27 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Zugang zu medizinisch notwendiger, staatlich bereitgestellter Gesundheitsversorgung unter den gleichen Bedingungen und zu den gleichen Kosten (in einigen Ländern kostenlos) wie die in diesem Land versicherten Personen gibt. Zu den abgedeckten Leistungen gehören z.B. Leistungen bei chronischen oder bestehenden Krankheiten sowie bei Schwangerschaft und Geburt.

Die Karten werden von Ihrer nationalen Krankenkasse ausgestellt.

Wichtig – die Europäische Krankenversicherungskarte:

  • ist keine Alternative zur Reiseversicherung. Sie deckt keine private Gesundheitsversorgung oder Kosten wie einen Rückflug in Ihr Heimatland oder verlorenes/gestohlenes Eigentum ab,
  • sie deckt keine Kosten, wenn Sie mit dem ausdrücklichen Ziel reisen, eine medizinische Behandlung zu erhalten,
  • sie garantiert keine kostenlosen Leistungen. Da das Gesundheitssystem in jedem Land anders ist, kann es sein, dass Leistungen, die zu Hause nichts kosten, in einem anderen Land nicht kostenlos sind.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in ein anderes Land verlegen, sollten Sie sich mit dem S1-Formular anmelden, anstatt die EKVK zu verwenden, um medizinische Versorgung in Ihrem neuen Land des gewöhnlichen Wohnsitzes zu erhalten.

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