Besuchsinformationen ab 9.12.2020 – VISITATION TEMPORarily SUSPENDED EFFECTIVE 12/30/20 AT 3PM
Anfahrt
Besuchstage: Wochenenden
Besucherstunden: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr (späteste Ankunftszeit 14:30 Uhr)
Besuchstage der Sonderunterkunft & Stunden: Inhaftierten Personen in SHU-Gewahrsam ist ein nicht-rechtlicher Besuch innerhalb eines Zeitraums von sieben (7) Tagen während der normalen Besuchszeiten gestattet. SHU-Besuche finden samstags statt. IASAT-Besuche finden sonntags statt.
2021 Visitation Schedule
Anzahl der erlaubten Besuche pro Woche: Schockinhaftierte erhalten alle zwei (2) Wochen einen Besuch
Maximale Anzahl der Besucher pro Besuch: Drei (3) Besucher und ein (1) Kind unter fünf (5) Jahren sind zu einem Besuch zugelassen. Das Kind muss auf dem Schoß eines Erwachsenen sitzen. Querbesuche sind nicht erlaubt.
Richtlinie zur Überbelegung von Besuchsräumen: Falls aus Platzgründen Besuche abgebrochen werden müssen, wird wie folgt verfahren:
1) Jeder Besucher wird zuerst um freiwilligen Abbruch gebeten.
2) Falls sich keine Freiwilligen melden, werden die Besucher, die zuerst eingetroffen sind, gebeten zu gehen.
Besondere Überlegungen:
Bei Bedarf können zwei (2) Stunden Besuchszeitfenster eingerichtet werden, um allen Besuchern die Möglichkeit zu geben, Familienbande zu pflegen.
Alle Personen müssen sich beim Betreten und Verlassen des Besuchsbereichs die Hände desinfizieren.
Alle Personen müssen ihre eigene Maske zur Verfügung stellen und diese muss jederzeit getragen werden.
Alle Bereiche üben sich in sozialer Distanzierung