Department of Corrections and Community Supervision

Besuchsinformationen mit Wirkung vom 16.12.2020 – VISITATION TEMPORARY SUSPENDED EFFECTIVE 12/30/20 AT 3PM

Anfahrtsbeschreibung

Besuchstage: Täglich (einschließlich Wochenenden)

Besuchszeiten:

Wochentags: 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr (Späteste Ankunftszeit 15:00 Uhr)

Wochenenden/Feiertage: 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr (späteste Ankunftszeit 15:00 Uhr)

Besuchstage der Sonderunterkünfte & Stunden: Inhaftierten Personen im SHU-Gewahrsam ist ein nicht-rechtlicher Besuch innerhalb eines Zeitraums von sieben (7) Tagen in der Zeit von 8:30 – 15:30 Uhr gestattet (späteste Ankunftszeit ist 14:45 Uhr). Jede Woche beginnt am Sonntag und endet am Samstag.

Besuchszeitplan: Die Wochenendbesuche werden in bestimmten Segmenten der Bevölkerung alphabetisch nach Nachnamen eingeteilt. Siehe beigefügten Plan.

2021 Besuchsplan

Anzahl der erlaubten Besuche pro Woche: Gefangene mit allgemeinem Haftstatus und Gefangene mit Erstaufnahmestatus, die seit insgesamt dreißig (30) Tagen in der Einrichtung sind, dürfen an Wochentagen eine unbegrenzte Anzahl von Besuchen durchführen. Wochenendbesuche dürfen nur am geplanten Besuchstag gemäß dem (alpha by name) Besuchskalender stattfinden. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der separaten Besuche einer inhaftierten Person an einem bestimmten Tag.

Für inhaftierte Personen mit Aufnahmestatus, die sich weniger als dreißig (30) Tage in der Einrichtung befinden, sind alle Besuche nur auf den genehmigten Wochenendbesuchstag beschränkt. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der separaten Besuche, an denen eine inhaftierte Person an ihrem geplanten Wochenendbesuchstag teilnehmen kann.

Maximale Anzahl der Besuche pro Tag: Unbegrenzt (außer inhaftierte Personen mit SHU-Status)

Maximale Anzahl von Besuchern pro Besuch: Drei (3) Besucher und ein (1) Kind unter fünf (5) Jahren sind pro Besuch erlaubt. Das Kind muss auf dem Schoß eines Erwachsenen sitzen.

Besuchsraum-Überfüllungsrichtlinie: Wenn der Besuchsraum seine maximale Kapazität von zwanzig (20) laufenden Besuchen oder zweiundneunzig (92) Personen im Besuchsraum erreicht, wird der Beamte bekannt geben, dass der Besuchsraum überfüllt ist. Wenn weitere Besucher in der Einrichtung eintreffen, kann es notwendig werden, Besuche zu beenden. Freiwillige Beendigungen werden zuerst angefordert. Wenn sich keine Freiwilligen melden, werden die Besuche in der Reihenfolge „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ beendet. Jeder weitere Besuch, der danach eintrifft, folgt dem gleichen Prozess der Aufforderung zur freiwilligen Beendigung. Wenn sich keine Freiwilligen melden, werden die Besuche in der Reihenfolge „first in, first out“ beendet, bis alle wartenden Besucher untergebracht sind.

Besucher, die eine große Entfernung zurücklegen, insbesondere mit kleinen Kindern, können besonders berücksichtigt werden, wenn die Kapazität des Besuchsraums erreicht ist. Die Berücksichtigung liegt im Ermessen des Wachkommandanten oder des ranghöchsten Beamten in der Einrichtung.

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