Erhalt der spanischen Staatsbürgerschaft

Finden Sie heraus, wann Sie die spanische Staatsbürgerschaft oder den Daueraufenthalt beantragen können und welche Bedingungen und Papiere Sie benötigen, um sich zu qualifizieren.

Wenn Sie langfristig oder sogar dauerhaft in Spanien leben möchten, müssen Sie einen Daueraufenthalt oder die spanische Staatsbürgerschaft beantragen.

Dieser hilfreiche Leitfaden, der von den Einwanderungsexperten der Balcells International Lawyers Group zur Verfügung gestellt wird, erklärt, wie die Aufenthaltsregeln in Spanien funktionieren, einschließlich der Anspruchsberechtigung und wie man die Staatsbürgerschaft beantragt.

Der Leitfaden deckt die folgenden Themen ab:

  • Spanische Staatsbürgerschaft: die Grundlagen
  • Sollten Sie sich für einen dauerhaften Aufenthalt oder die Staatsbürgerschaft entscheiden?
  • Brexit: Britische Expats in Spanien
  • Wie man eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Spanien beantragt
  • Wie man die spanische Staatsbürgerschaft erhält
  • Ursprung- oder Geburtsspanische Staatsbürgerschaft
  • Spanische Staatsbürgerschaft durch Heirat
  • Antragsgebühren für die spanische Staatsbürgerschaft
  • Doppelte Staatsbürgerschaft
  • Nützliche Ressourcen

Balcells International Lawyers Group

Balcells Group bietet Rechtsberatung für Einzelpersonen, Unternehmen, Investoren, Einwanderungsagenturen und andere Vermittler. Sie verfügen über mehr als 40 Jahre Berufserfahrung und haben ihre Kanzlei auf der Grundlage der Integration mehrerer Generationen von Anwälten aufgebaut, die eine ausgewogene Vision bieten, die auf Erfahrung und Modernität basiert.

Spanische Staatsbürgerschaft: die Grundlagen

Nachdem Sie fünf Jahre lang in Spanien gelebt haben, können Sie einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen. Nach 10 Jahren können Sie die spanische Staatsbürgerschaft beantragen. Es gibt einige Ausnahmen, die es bestimmten Personen erlauben, die Staatsbürgerschaft früher zu beantragen. Zum Beispiel können Sie einen Antrag stellen, wenn Sie mit einem Spanier verheiratet sind oder das Kind eines spanischen Elternteils sind. Sowohl die spanische Staatsbürgerschaft als auch die Daueraufenthaltsgenehmigung erlauben es Ihnen, in Spanien zu leben, aber es gibt einige Unterschiede zwischen den beiden.

Sollten Sie sich für die Daueraufenthaltsgenehmigung oder die Staatsbürgerschaft entscheiden?

Die Daueraufenthaltsgenehmigung der EU erlaubt es Ihnen, als Einwohner in Spanien zu bleiben, während Sie Ihre eigene Staatsbürgerschaft und Ihren Reisepass behalten. Als spanischer Daueraufenthaltsberechtigter können Sie die meisten der gleichen Vorteile genießen wie spanische Staatsbürger. Sie müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehört, dass Sie in der Lage sind, sich selbst finanziell zu versorgen. Sie können sich innerhalb der EU für begrenzte Zeiträume bewegen, mit Erlaubnis auch länger.

Wenn Sie spanischer Staatsbürger werden, müssen Sie jedoch Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit und Ihren Reisepass aufgeben, es sei denn, Sie qualifizieren sich für eine Ausnahme (siehe unten). Sie genießen dann die gleichen Rechte wie andere spanische Staatsbürger. Darüber hinaus werden Sie ein Bürger der EU, was bedeutet, dass Sie sich innerhalb der EU frei bewegen können. Sie können auch an den Europawahlen teilnehmen.

Brexit: Britische Expats in Spanien

Die Ungewissheit über den Austritt Großbritanniens aus der EU bleibt bestehen, aber es gibt Anzeichen, dass britische Expats, die in Spanien leben, geschützt werden. Im März 2019 kündigte der spanische Außenminister an, dass die 400.000 britischen Staatsbürger, die in Spanien leben, im Falle eines „No-Deal“-Brexit ein Aufenthaltsrecht erhalten würden.

Es ist noch nicht ganz klar, wie das funktionieren würde. Britische Staatsbürger müssten möglicherweise bis Ende 2020 einen Ausländerausweis beantragen. Dieser Prozess würde fast automatisch ablaufen.

Brexit

Was auch immer passiert, Expats, die bereits in Spanien leben, könnten in Erwägung ziehen, die spanische Staatsbürgerschaft zu beantragen, wenn sie die notwendigen Kriterien für den Zugang zur EU erfüllen. Dies würde jedoch bedeuten, dass sie ihre britische Staatsbürgerschaft aufgeben müssten.

Es ist möglich, dass britische Expats in Zukunft eine Blue Card beantragen müssen. Dies ist eine EU-weite Arbeitserlaubnis, die es hochqualifizierten Nicht-EU-Bürgern erlaubt, in Spanien und anderen EU-Ländern zu arbeiten.

Wie man einen Daueraufenthalt in Spanien beantragt

Wenn Nicht-EU-Bürger fünf Jahre lang ununterbrochen legal in Spanien gelebt haben, können sie eine „EU-Langzeitaufenthaltsgenehmigung“ beantragen. Diese erlaubt es ihnen, sich auf unbestimmte Zeit in Spanien aufzuhalten, sei es zum Arbeiten oder anderweitig, unter den gleichen Bedingungen wie spanische Staatsbürger.

Um eine Erlaubnis zu beantragen, müssen Sie nachweisen können, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um für sich und Ihre Familie zu sorgen (falls zutreffend), wie zum Beispiel eine spanische Rente, ein Stipendium oder ein Gehalt. Außerdem müssen Sie einen Nachweis über eine öffentliche oder private Krankenversicherung in Spanien haben.

Sie müssen eventuell auch einreichen:

  • Einen gültigen Reisepass;
  • Nachweis des legalen Aufenthalts in Spanien (z.B., ein langfristiger Mietvertrag in Spanien oder Mietquittungen);
  • Ein Strafregisterauszug, der von den Behörden in Ihrem Heimatland ausgestellt wurde;
  • Medizinisches Attest (certificado medico), falls noch nicht vorhanden;
  • Nachweis, dass die medizinische Versorgung während Ihres Aufenthalts in Spanien gewährleistet ist;
  • Ehe- oder Scheidungsurkunde oder andere Papiere, die sich auf Ihren Familienstand beziehen (bei Bedarf ins Spanische übersetzt).

Vorteile des Daueraufenthalts in Spanien

Wenn Sie die Aufenthaltsgenehmigung haben, können Sie frei arbeiten und soziale Dienste und Leistungen in Spanien genießen. Sie können sich in der Regel bis zu drei Monate lang in andere EU-Mitgliedsstaaten bewegen. Dies kann länger sein, wenn es für bestimmte Zwecke ist und Sie eine Genehmigung haben.

Wenn Sie eine Blaue Karte aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat besitzen und für den gleichen Zeitraum in einem anderen EU-Land gelebt haben, gewährt Ihnen dies auch einen langfristigen Aufenthalt in Spanien. Allerdings müssen Sie zuvor zwei Jahre im Land gelebt haben.

Wenn Sie eine langfristige Aufenthaltserlaubnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen und in Spanien bleiben wollen, müssen Sie Ihren langfristigen Aufenthaltsstatus im anderen Land aufgeben. Außerdem müssen Sie bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjeros) in Spanien eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung für die EU beantragen.

Wie man die spanische Staatsbürgerschaft erhält

Sie können die spanische Staatsbürgerschaft nach 10 Jahren Aufenthalt in Spanien beantragen. Sie können die spanische Staatsbürgerschaft auch durch Heirat in Spanien oder durch Geburt erwerben, auch wenn Sie oder Ihre spanischen Eltern außerhalb Spaniens geboren wurden.

Spanische Staatsbürgerschaft

Alle Antragsteller müssen nachweisen, dass sie ein guter Bürger sind. Das bedeutet, dass Sie finanziell stabil sein müssen und keine Vorstrafen haben dürfen. Außerdem müssen Sie ein ausreichendes Maß an Integration in die spanische Gesellschaft nachweisen. Zum Beispiel können Sie Spanisch sprechen und nehmen an sozialen Aktivitäten teil, die Teil der spanischen Lebensweise sind.

Sie müssen sich beim Standesamt Ihres Wohnortes in Spanien bewerben. Sie müssen die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag auf die spanische Staatsbürgerschaft sowie ein ausgefülltes Antragsformular für die spanische Staatsbürgerschaft mitbringen.

Wenn Sie 18 Jahre oder älter sind, 14 Jahre oder älter mit gesetzlichem Beistand oder der gesetzliche Vormund einer Person unter 14 Jahren, können Sie die spanische Staatsbürgerschaft beantragen. Der Prozess der Beantragung der Staatsbürgerschaft in Spanien kann mit der Hilfe von erfahrenen Einwanderungsanwälten wie Balcells International Lawyers Group, Carbray oder Martínez-Echevarría viel einfacher sein, die Ihnen in jeder Phase des Prozesses zur Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung helfen können.

Ausnahmen von der 10-Jahres-Regel

In der Regel müssen Flüchtlinge nur fünf Jahre warten, bevor sie die spanische Staatsbürgerschaft beantragen können. Staatsangehörige aus den spanisch-amerikanischen Ländern, Andorra, den Philippinen, Äquatorialguinea, Portugal und solche sephardischer Herkunft müssen nur zwei Jahre warten.

Die erforderliche Aufenthaltsdauer für die Staatsbürgerschaft beträgt nur ein Jahr, wenn Sie in Spanien als legaler ausländischer Einwohner geboren sind. Die gleiche Frist gilt, wenn Sie mit einem Spanier verheiratet, von einem Spanier verwitwet oder das Kind oder Enkelkind sind. Dies gilt auch, wenn Sie außerhalb Spaniens von einem spanischen Staatsbürger (durch Geburt oder Aufenthalt) geboren wurden.

Nachkommen von aus Spanien vertriebenen sephardischen Juden können die spanische Staatsbürgerschaft auch beantragen, ohne in Spanien zu wohnen. Voraussetzung dafür ist, dass sie besondere Verbindungen zu Spanien nachweisen können und Tests zur spanischen Sprache und Geschichte bestehen. Die Antragsfrist ist der 1. Oktober 2019.

Herkunfts- oder Geburtsspanische Staatsbürgerschaft

Sie sind Spanier und können die spanische Staatsbürgerschaft per „Option“ (ohne Wohnsitz) beantragen, wenn Sie:

  • Geboren als Kind einer spanischen Mutter oder eines spanischen Vaters;
  • Geboren in Spanien als Kind ausländischer Eltern, wenn mindestens ein Elternteil ebenfalls in Spanien geboren wurde. Ausgenommen sind Kinder von in Spanien akkreditierten Diplomaten und Konsuln;
  • Wurden von einem Spanier adoptiert und sind unter 18 Jahre alt oder sind über 18 Jahre alt und wurden innerhalb der letzten zwei Jahre adoptiert;
  • Wurden in Spanien von ausländischen Eltern geboren, deren Identität unbekannt ist oder deren Herkunftsland unbestimmt ist (Staatenlosigkeit oder Flüchtlingsstatus). Dies gilt auch, wenn die Staatsangehörigkeit beider Elternteile nicht legal an Sie weitergegeben werden konnte.

Es gibt auch andere Situationen, um sich für die spanische Staatsbürgerschaft zu qualifizieren, in denen ein einjähriger Wohnsitz erforderlich ist. Dies gilt für diejenigen, die außerhalb Spaniens von Eltern (die ebenfalls außerhalb Spaniens geboren wurden) und Großeltern, die ursprünglich Spanier waren, geboren wurden. Es gilt auch für diejenigen, die einen spanischen Vormund oder Pflegeeltern haben. Diejenigen, die ihr Recht, die spanische Staatsbürgerschaft durch Option zu erwerben, nicht ordnungsgemäß ausgeübt haben, benötigen ebenfalls ein Jahr.

Spanische Staatsbürgerschaft durch Heirat

Sie können die Staatsbürgerschaft im Schnellverfahren erhalten, wenn Sie mit einem Spanier verheiratet sind und nach einem Jahr Aufenthalt in Spanien spanischer Staatsbürger werden können. Der Antrag und die Bedingungen folgen dem Standardverfahren für die Staatsbürgerschaft. Die Ausnahme ist, dass Sie nicht 10 Jahre warten müssen, um sich zu bewerben. Sie müssen Ihre bestehende Staatsbürgerschaft aufgeben, um Spanier zu werden. Sie können die spanische Staatsbürgerschaft auch als Witwer oder Witwe eines Spaniers beantragen. Allerdings dürfen Sie zum Zeitpunkt des Todes nicht getrennt gewesen sein.

Antragsgebühren für die spanische Staatsbürgerschaft

Spanien erhebt eine nicht erstattungsfähige Gebühr für die Bearbeitung Ihres Staatsbürgerschaftsantrags. Der Preis variiert und kann zwischen 60 und 100 € liegen, auch wenn Ihr Antrag abgelehnt wird. Gebühren können auch für die Ausstellung von Zertifikaten und Dokumenten anfallen, die für Ihren Antrag benötigt werden.

Doppelte Staatsbürgerschaft

Wenn Sie erfolgreich sind, müssen Sie dem König Ihre Loyalität schwören. Außerdem müssen Sie versprechen, die spanische Verfassung und die Gesetze zu befolgen.

Sofern Sie nicht aus einem spanisch-amerikanischen Land, Andorra, den Philippinen, Äquatorialguinea oder Portugal stammen, müssen Sie auch auf Ihre bisherige Staatsangehörigkeit verzichten. Sephardische Juden und ihre Nachkommen können auch ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft behalten, um eine doppelte Staatsbürgerschaft zu haben.

Sie verlieren Ihre spanische Staatsbürgerschaft, wenn Sie sich im Ausland aufhalten und für mehr als drei Jahre eine andere Staatsbürgerschaft annehmen. Dies gilt auch, wenn Sie in dieser Zeit Ihre alte Staatsangehörigkeit nutzen. Die einzige Ausnahme ist, wenn Sie innerhalb dieses Zeitraums dem Standesamt Ihren Willen erklären, die spanische Staatsangehörigkeit zu behalten.

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