Graduate College

Studiengebühren &Gebühren

  • Studiengebühren, Gebühren und andere Kosten (Richtlinien)
  • Auflistung der Studiengebühren und Gebühren
  • Finanzielle Verpflichtungen und Rückerstattungen

Servicegebühr

Die Servicegebühr entfällt für:

  1. Alle Mitarbeiter der Universität, die für mindestens 25 Prozent des Vollzeitdienstes berufen sind, sofern die Berufung eine Dienstzeit von mindestens drei Viertel der für das Semester festgelegten Anzahl von Tagen vorsieht.
  2. Inhaber von Studiengebührenerlassen, die vom Graduiertenkolleg gewährt werden.
  3. Studenten, die in Abwesenheit eingeschrieben sind.
  4. Studenten, die nur in Kursen registriert sind, die außerhalb des Campus unterrichtet werden.
  5. Inhaber von Stipendien oder Verträgen von externen Sponsoren, wenn die Servicegebühr mit dem Vertrag oder den Stipendienmitteln verrechnet wird.
  6. Kooperierende Lehrer und Administratoren, die die Qualifikationen von Punkt 6 der Studiengebührenbefreiungen erfüllen.
  7. Personen, die nur in Non-Credit-Seminaren registriert sind.
  8. Universitätsangestellte, die auf Wunsch ihrer Abteilung in Non-Credit-Kursen zur Verbesserung ihrer Arbeit eingeschrieben sind.
  9. Emeriti.

Definitionen

Für die Gebührenbemessung muss eine Anstellung mindestens drei Viertel der für das akademische Semester festgelegten Anzahl von Tagen erfordern. Der Kanzler oder der vom Kanzler Beauftragte legt für jeden Campus ein bestimmtes Datum fest, an dem der Dienst für drei Viertel des Semesters beendet ist. Das Gebührenprivileg gilt nicht für Studenten, die stundenweise in akademischer oder nicht-akademischer Funktion beschäftigt sind, oder für Personen, die ohne Bezahlung beurlaubt sind.

Für Zwecke der Gebührenbemessung ist ein ständiger nicht-akademischer Mitarbeiter definiert als eine Person, die einer etablierten, dauerhaften und kontinuierlichen nicht-akademischen Position zugewiesen wurde und die zu mindestens 25 Prozent der Vollzeit beschäftigt ist. Universitätsangestellte, die in etablierte Positionen des öffentlichen Dienstes berufen werden, deren Gehaltssatz durch Verhandlungen, die vorherrschenden Tarife oder eine Gewerkschaftszugehörigkeit bestimmt wird, haben Anspruch auf die gleichen Privilegien für Studiengebühren und Gebühren, die anderen Mitarbeitern gemäß den Vorschriften gewährt werden.

Studenten, die von einer Anstellung zurücktreten oder deren Anstellung annulliert wird, bevor sie mindestens drei Viertel der für das Semester festgelegten Anzahl von Tagen Dienst geleistet haben, unterliegen der vollen Höhe der entsprechenden Studiengebühren für dieses Semester, es sei denn, sie ziehen sich von den Universitätskursen zum gleichen Zeitpunkt zurück, an dem die Anstellung ungültig wird, oder sie reichen innerhalb einer Woche nach dem Ungültigwerden der Anstellung eine Freigabe für den Abschluss ein.

Kursgebühr

Diese Gebühr wird von allen Hörern erhoben, die nicht im Bereich I der Studien- und Gebührenordnung stehen. UIC-Studenten, die für mindestens 12 Semesterstunden eingeschrieben sind, und Universitätsangestellte, die Anspruch auf eine Studiengebührenbefreiung haben, müssen die Kursprüfergebühr nicht bezahlen. Kontaktieren Sie das Office of Admissions and Records für aktuelle Gebühreninformationen.

CampusCare – Student Health Benefit Program

Die Gebühr wird automatisch mit der Studiengebühr erhoben. Online-Formulare und Fristen für den Verzicht auf den Versicherungsschutz, die Wiederaufnahme des Versicherungsschutzes, das Hinzufügen oder Streichen von Angehörigen finden Sie auf den CampusCare-Webseiten, die über http://www.uic.edu/hsc/campuscare/ zugänglich sind. Bitte beachten Sie, dass CampusCare mit den Studenten über ihre offizielle UIC-E-Mail-Adresse kommuniziert.

Alle neuen Erstsemester, Transferstudenten und Studenten mit Hochschulabschluss, die die Student Health Insurance Fee als Teil ihrer Studiengebühren zahlen müssen, sind automatisch in CampusCare eingeschrieben – ein umfassendes Paket an zusätzlichen Gesundheitsleistungen, das Schutz vor Unfällen und unerwarteten Krankheiten bietet. CampusCare deckt Gesundheitsleistungen wie stationäre und ambulante Krankenhausaufenthalte, verschreibungspflichtige Medikamente, Physiotherapie, häusliche Krankenpflege, psychische Erkrankungen/Substanzmissbrauch und Notdienste ab.

Studenten, die einen vergleichbaren Krankenversicherungsschutz nachweisen können, können sich aus dem CampusCare-Programm „ausklinken“, indem sie das Online-Verzichtsformular innerhalb der veröffentlichten Frist einreichen.

Zusätzlich zu CampusCare haben alle immatrikulierten Studenten Zugang zu einer Vielzahl von präventiven Gesundheitsdiensten, Gesundheitserziehung und -förderung sowie aufsuchenden Diensten, die im Rahmen des Student Health Program, im Counseling Center und im Wellness Center angeboten werden. Alle Studenten zahlen eine Gebühr für die Gesundheitsdienste auf ihrer Studiengebührenabrechnung, um diese Dienste abzudecken. Die Studenten können sich nicht von dieser Gebühr befreien lassen. Bitte beachten Sie, dass CampusCare die im Rahmen der Health Service Fee erbrachten Leistungen NICHT verwaltet.

Hauptmerkmale des CampusCare-Programms

Alle abgedeckten Leistungen müssen von einem Arzt des CampusCare Health Centers erbracht oder genehmigt werden und im University of Illinois Medical Center and Clinics oder bei einem vertraglich gebundenen CampusCare Network Provider erbracht werden, es sei denn, sie entsprechen den Richtlinien für die Notfallversorgung oder wurden vom medizinischen Direktor von CampusCare oder einem Beauftragten vorab genehmigt.

Alle Leistungen, die außerhalb eines ausgewiesenen CampusCare Health Centers erbracht werden, bedürfen einer Autorisierung (Überweisung), bevor die Leistungen in Anspruch genommen werden können. Nicht autorisierte Leistungen, die anderswo oder von einem Nicht-CampusCare-Anbieter erbracht werden, fallen nicht unter die finanzielle Verantwortung von CampusCare und werden vom eingeschriebenen Mitglied in vollem Umfang selbst getragen.

Studenten sind für Zuzahlungen für Arztbesuche, psychische Gesundheits- und Drogenmissbrauchsdienste und für abgedeckte verschreibungspflichtige Medikamente verantwortlich. Es gibt keine Selbstbeteiligung und es müssen keine Antragsformulare ausgefüllt werden.

Verzicht auf Versicherungsschutz

Studenten, die über einen gleichwertigen Krankenversicherungsschutz verfügen, können sich vom CampusCare-Programm abmelden, indem sie das Online-Verzichtsformular innerhalb der vorgesehenen Frist einreichen. Nach der Genehmigung bleibt eine Verzichtserklärung in Kraft, bis ein Antrag auf Wiederaufnahme eingereicht wird. Studenten mit genehmigten Verzichtserklärungen müssen NICHT jedes Semester eine Verzichtserklärung einreichen.

Studenten, die aus dem Programm aussteigen, werden gebeten, den Namen der Versicherungsgesellschaft, die Mitgliedsidentifikationsnummer, die Gruppennummer und die Telefonnummer des Kundendienstes oder der Mitgliederbetreuung anzugeben. CampusCare prüft, ob der Versicherungsschutz gleichwertig ist und benachrichtigt per E-Mail über die Annahme oder Ablehnung des Antrags auf Befreiung. Verzichtserklärungen, die aufgrund unzureichender Deckung abgelehnt werden, und solche, die nach der veröffentlichten Frist eingereicht werden, sind endgültig.

Abhängige Deckung

Das CampusCare-Programm steht qualifizierten Familienmitgliedern wie Ehegatten und unverheirateten Kindern zur Verfügung. Studenten, die in CampusCare eingeschrieben sind, können berechtigte Familienangehörige einschreiben, indem sie das Online-Formular für die Einschreibung von Familienangehörigen vor der veröffentlichten Frist ausfüllen. Studenten, die Angehörige abmelden möchten, können dies tun, indem sie ein Formular zur Abmeldung von Angehörigen einreichen.

Nach der veröffentlichten Frist können Studenten, die an CampusCare teilnehmen, die folgenden Änderungen des Versicherungsschutzes vornehmen, indem sie die entsprechenden Formulare einreichen und die erforderliche Prämie zahlen für: 1) einen neuen Ehepartner und/oder alle anspruchsberechtigten Kinder eines neuen Ehepartners innerhalb von 31 Tagen nach der Eheschließung; 2) ein Kind bis zum Abschluss einer rechtlichen Adoption oder ein neu adoptiertes Kind innerhalb von 31 Tagen nach Einreichung der rechtlichen Dokumente oder der rechtlichen Adoption; und 3) ein Neugeborenes innerhalb von 31 Tagen nach der Geburt. Studenten, die diese Art von Versicherungsschutz hinzufügen möchten, sollten sich an einen Mitarbeiter des Studentenwerks wenden.

Wiederaufnahme der Leistungen

Studenten, die sich zuvor aus dem CampusCare-Programm abgemeldet haben, können den Versicherungsschutz erneut beantragen, indem sie das Online-Antragsformular für die Wiederaufnahme innerhalb der veröffentlichten Frist einreichen. Studenten, die an CampusCare teilnehmen, können auch berechtigte Angehörige wieder aufnehmen, indem sie das Anmeldeformular für Angehörige einreichen.

Sommerversicherung

Studenten, die im Frühjahr 2006 in CampusCare eingeschrieben waren und sich für das Sommersemester 2006 anmelden, werden automatisch in CampusCare eingeschrieben (einschließlich eingeschriebener Angehöriger) und müssen die Gebühr für die studentische Krankenversicherung entrichten, um die Versicherung bis zum ersten Tag des Herbstsemesters 2006 fortzuführen.

Studenten, die für das Herbstsemester 2005 in CampusCare eingeschrieben sind, sich aber für das Frühjahrssemester 2006 „beurlauben“ lassen (nicht am Unterricht teilnehmen und keine Studiengebühren zahlen), haben keinen Anspruch auf Versicherungsschutz für den Sommer, es sei denn, sie melden sich für das Sommersemester 2006 an und zahlen die Student Health Insurance Fee.

Sommer-Krankenversicherungsschutz bei Nicht-Einschreibung

Studenten, die für das Frühjahrssemester in CampusCare eingeschrieben sind, können den Versicherungsschutz für die Sommerpause auch dann erwerben, wenn sie sich nicht für die Sommerkurse einschreiben. Studenten, die für das Frühjahrssemester 2006 in CampusCare eingeschrieben sind und sich nicht für das Sommersemester 2006 anmelden, können den Versicherungsschutz für den Sommer erwerben, indem sie das Online-Formular für die Fortsetzung der Sommerversicherung innerhalb der veröffentlichten Frist einreichen und die Gebühr für die studentische Krankenversicherung bezahlen, die dem Konto des Studenten in Rechnung gestellt wird. Studenten, die Angehörige mitversichern möchten, müssen außerdem das Formular für die Einschreibung von Angehörigen einreichen.

Studenten, die im Frühjahr 2006 nicht in CampusCare eingeschrieben sind und sich nicht für das Sommersemester 2006 anmelden, können keinen Versicherungsschutz für den Sommer erwerben.

Versicherungsdaten und Prämientarife

Der Versicherungsschutz in CampusCare beginnt am ersten Tag des Semesters und endet am ersten Tag des darauf folgenden Semesters. Informationen zu den Beitragssätzen für Studenten und Angehörige finden Sie auf der CampusCare-Website. Die Prämie für die studentische Krankenversicherung wird mit den Studiengebühren in Rechnung gestellt und ist in voller Höhe zu zahlen, es sei denn, es wird eine Befreiung genehmigt. Für Studenten, die in akademischen Programmen eingeschrieben sind, die früher als die angegebenen Semesterdaten beginnen, wird eine zusätzliche Gebühr erhoben, um den verlängerten Versicherungszeitraum abzudecken.

Einschreibungszeitraum/Formulareinreichungsfrist: 18. September 2005

Die Frist für den Verzicht auf den Versicherungsschutz, die Wiederaufnahme des Versicherungsschutzes, die Anmeldung von Angehörigen oder die Abmeldung von Angehörigen für das Herbstsemester ist Sonntag, der 18. September 2005. Das Formular für den Verzicht auf den Versicherungsschutz, das Formular für die Wiederaufnahme des Versicherungsschutzes, das Formular für die Einschreibung von Angehörigen und das Formular für die Exmatrikulation von Angehörigen sind online auf der CampusCare-Website verfügbar. Die Formulare müssen online eingereicht werden. Besuchen Sie die Website Ihres Campus über die „Portal“-Adresse: http://www.uic.edu/hsc/campuscare/

Studenten in Study Abroad Programs

Studenten, die im Ausland studieren, müssen eine internationale Krankenversicherung abschließen, die speziell für die Deckung von Leistungen außerhalb der Vereinigten Staaten entwickelt wurde.

CampusCare, das nur Gesundheitsleistungen abdeckt, die in den Vereinigten Staaten erbracht werden, ist auch für Studenten verfügbar, die an anerkannten Study Abroad Programs teilnehmen. Zusätzlich zum erforderlichen internationalen Krankenversicherungsschutz können Studenten, die im Ausland studieren, den CampusCare-Schutz für ihr Auslandssemester fortsetzen oder wiederherstellen, um im Bedarfsfall einen inländischen Krankenversicherungsschutz zu erhalten.

Studenten, die an einem anerkannten Study Abroad Program teilnehmen und nicht zuvor auf den CampusCare-Schutz verzichtet haben, werden automatisch (zusammen mit allen eingeschriebenen Angehörigen) in CampusCare eingeschrieben und mit der Student Health Insurance Fee belegt.

Studenten, die während ihres Auslandssemesters keinen gleichzeitigen Krankenversicherungsschutz im Inland unter CampusCare wünschen, müssen vor der veröffentlichten Frist ein Verzichtsformular einreichen.

Studenten, die sich zuvor von CampusCare abgemeldet haben, aber während ihres Auslandssemesters einen gleichzeitigen Krankenversicherungsschutz im Inland unter CampusCare wünschen, müssen vor der veröffentlichten Frist ein Antragsformular für die Wiedereinschreibung einreichen. Studenten können auch berechtigte Angehörige einschreiben, indem sie das Formular für die Einschreibung von Angehörigen einreichen.

Fragen zum internationalen Krankenversicherungsschutz können an das UIC Study Abroad Office unter 312-413-7662 gerichtet werden.

Studenten, die Angestellte der Universität sind

Der akademische Status einer Person an der Universität, nicht ihr Beschäftigungsstatus, bestimmt, welche Studiengebühren erhoben werden, wenn sie sich für einen Kurs an der Universität einschreiben. Unabhängig vom Beschäftigungsstatus einer Person sind alle neu immatrikulierten Studenten an der UIC, die zusammen mit den Studiengebühren mit der Gebühr für die studentische Krankenversicherung belastet werden, automatisch in CampusCare eingeschrieben.

Die Universität erlässt automatisch die Studiengebühren und bestimmte Gebühren für berechtigte Studenten, die an der UIC arbeiten, aber dieser Erlass umfasst NICHT die Gebühr für die studentische Krankenversicherung für CampusCare. Nicht alle Personen, die an der Universität angestellt sind, haben Anspruch auf Krankenversicherungsschutz im Rahmen des Employee Benefit Program der Universität und möchten möglicherweise den Versicherungsschutz im Rahmen von CampusCare in Anspruch nehmen.

Studenten, die aufgrund ihres Beschäftigungsverhältnisses mit der Universität krankenversichert sind, können auf den Versicherungsschutz im Rahmen von CampusCare verzichten, indem sie das Verzichtsformular bis zur veröffentlichten Einschreibefrist zu Beginn des Semesters einreichen, für das sie eingeschrieben sind.

Ein Student mit Krankenversicherungsschutz im Rahmen des Employee Benefit Program, der während der Einschreibungsfrist zu Beginn des Semesters, in dem er eingeschrieben ist, nicht auf die CampusCare-Versicherung verzichtet, erhält KEINE Rückerstattung der Student Health Insurance Fee Prämie. In diesem Fall kann der Student einige Leistungen von CampusCare in Anspruch nehmen, wie z. B. reduzierte Leistungen für Zahn-, Seh- und Hörhilfen, die CampusCare-Mitgliedern zur Verfügung stehen, sowie die Leistungen für Leben und Unfalltod und Gliedertod.

Spätanmelder

Studenten, die sich nach dem 10. Tag der Vorlesungszeit für das Herbst- oder Frühjahrssemester einschreiben und nicht vorher auf die CampusCare-Versicherung verzichtet haben, werden automatisch in das Programm eingeschrieben und mit der vollen Gebühr für die studentische Krankenversicherung belegt. CampusCare berechnet die Gebühr für verspätete Einschreibungen nicht anteilig.

Studenten, die sich nach dem 10. Tag der Vorlesungszeit, aber vor dem Stichtag für die Einreichung der CampusCare-Formulare am 18. September 2005 anmelden, haben die Möglichkeit, auf die Teilnahme am Programm zu verzichten, die Leistungen wieder in Anspruch zu nehmen, Angehörige anzumelden oder abzumelden, indem sie das entsprechende Formular fristgerecht einreichen.

Studenten, die sich verspätet und nach dem Stichtag für die Einreichung der CampusCare-Formulare, dem 18. September 2005, anmelden, haben NICHT die Möglichkeit, auf den Versicherungsschutz zu verzichten, Angehörige anzumelden oder andere Anmeldungsentscheidungen zu treffen.

Das Datum des Inkrafttretens des Versicherungsschutzes ist das Datum, an dem die verspätete Einschreibung vom Amt für Einschreibung und Registrierung in das System für Studentenunterlagen eingegeben und verarbeitet wird.

Weiterer Versicherungsschutz

CampusCare steht nur Studenten zur Verfügung, die an der UIC eingeschrieben sind, Studiengebühren zahlen und die Gebühr für die studentische Krankenversicherung entrichten. Daher bietet CampusCare keinen Versicherungsschutz für Personen, die ihren Abschluss machen oder sich von der Schule „beurlauben“ lassen. Studenten, die bei CampusCare eingeschrieben sind und planen, ein Urlaubssemester einzulegen, sollten sich auf der CampusCare-Website über andere Quellen der Krankenversicherung für die Zeit der Abwesenheit von der Schule informieren.

CampusCare Health Center Physicians

Chicago: Das UIC Department of Family Medicine ist der designierte CampusCare Health Center Standort für teilnehmende Studenten, die den Campus in Chicago besuchen. Ärzte und Krankenschwestern der UIC-Abteilung für Familienmedizin erbringen, koordinieren und genehmigen Leistungen für teilnehmende Studenten und deren eingeschriebene Angehörige. Für versicherte Leistungen, die außerhalb der UIC-Abteilung für Familienmedizin erbracht werden, sind Überweisungen erforderlich.

Peoria und Rockford: In den Gebieten Peoria und Rockford gibt es Anbieternetzwerke für Studenten, die diese Campusse besuchen. Auf den CampusCare-Webseiten für Peoria und Rockford finden Sie eine Liste der CampusCare-Gesundheitszentren und Anbieter in jedem Gebiet. Für Leistungen, die außerhalb eines CampusCare Health Centers erbracht werden, sind Überweisungen erforderlich.

Zusatzleistungen

Studenten und Angehörige, die bei CampusCare eingeschrieben sind, haben Zugang zu Zusatzleistungen, die von United Health Programs und Standard Reliance Insurance Company ohne zusätzliche Kosten angeboten werden. Informationen über zusätzliche Leistungen in den Bereichen Zahn-, Seh- und Hörhilfen, Ermäßigungen für verschreibungspflichtige Medikamente, Lebensversicherungen und Unfalltod und Unfallinvalidität finden Sie auf der CampusCare-Website.

Mitgliederausweise und andere Informationen

Studenten, die an CampusCare teilnehmen, können ihre Mitgliederausweise (und die für versicherte Angehörige) auf der CampusCare-Website ausdrucken. CampusCare verschickt KEINE Mitgliedsausweise an Studenten.

Die CampusCare-Website bietet detaillierte Informationen über die versicherten Leistungen, die Prämiensätze, die Standorte der CampusCare-Gesundheitszentren und Ärzte, den Zugang zur Versorgung, die Kontaktaufnahme mit CampusCare, häufig gestellte Fragen und mehr. Studenten wird empfohlen, über die „Portal“-Adresse http://www.uic.edu/hsc/campuscare/auf ihre campusspezifische Website zuzugreifen.

Bußgeld für verspätete Anmeldung

Dieses Bußgeld wird von allen Studenten erhoben, die ihre Anmeldung nach Ablauf der Frist abschließen. Unter mildernden Umständen können Studenten die Genehmigung des Dekans des Colleges erhalten, sich nach dem zehnten Tag des Semesters oder dem fünften Tag der Sommersession zu registrieren. Im Vorlesungsverzeichnis finden Sie die aktuellen Einschreibefristen und Informationen zu den Bußgeldern für verspätete Einschreibungen.

Student-to-Student Fee

Alle Studenten müssen diese obligatorische Gebühr bei der Einschreibung entrichten, eine Rückerstattung ist auf Anfrage möglich. Ein Antrag auf Rückerstattung muss in den ersten zwei Wochen des Semesters durch einen bestätigten Stundenplan und einen Lichtbildausweis der Universität belegt werden. Dies wird über SINC abgewickelt, das sich im ersten Stock des CCC befindet. Studenten der Westseite können ein Rückerstattungsformular in Raum 111 des Marshfield-Gebäudes abholen.

Allgemeine Gebühr

Diese Gebühr wird nicht mit einem Studien- und Gebührenerlass erlassen.

Ersatz-Fotoausweisgebühr

Diese Gebühr wird erhoben, wenn die Karte verloren oder zerstört wird.

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