Ich bin von der Arbeit suspendiert worden. Welche Rechte habe ich?

7. Mai 2019

Wenn Sie aufgrund eines angeblichen Disziplinarverfahrens von der Arbeit suspendiert werden, ist das natürlich eine besorgniserregende Zeit für Sie.

Sie dürfen in der Regel weder arbeiten noch die Arbeitsräume aufsuchen, noch haben Sie Kontakt zu Kollegen oder Kunden, wodurch Sie sich isoliert fühlen können. Sie werden wahrscheinlich, zumindest zu Beginn, die genaue Dauer der Suspendierung nicht kennen.

Außerdem wird Ihr Arbeitgeber in der Regel von Ihnen verlangen, dass Sie während Ihrer Suspendierung für die Teilnahme an einer Untersuchungssitzung oder für die Beantwortung von Arbeitsfragen zur Verfügung stehen.

Was sagt das Gesetz über die Suspendierung von Mitarbeitern?

Es gibt keine gesetzliche Regelung zur Suspendierung, aber es gibt einen ACAS-Leitfaden für Arbeitgeber zu diesem Thema. Darüber hinaus haben Arbeitgeber die Pflicht, nicht in einer Weise zu handeln, die die stillschweigende vertragliche Pflicht des Vertrauens gegenüber den Mitarbeitern verletzen würde, und auch nicht aufgrund von geschützten Merkmalen (Geschlecht, Rasse, Behinderung usw.) zu diskriminieren.

Die wichtigsten Punkte, die sich aus dem ACAS-Leitfaden ergeben, sind:

  • Ein Arbeitgeber sollte eine Suspendierung in der Regel nur bei schwerwiegenden Anschuldigungen von Fehlverhalten und nur unter bestimmten Umständen in Betracht ziehen, z. B.
  • Eine Suspendierung sollte keine automatische Reaktion des Arbeitgebers auf disziplinarische Vorwürfe sein, und es sollten andere Alternativen in Betracht gezogen werden, wie z. B. die Arbeit des Mitarbeiters von zu Hause aus, die Versetzung des Mitarbeiters in einen anderen Bereich des Arbeitsplatzes usw.
  • Eine Suspendierung sollte nicht mit einer Schuldvermutung verbunden sein, auch wenn ein Mitarbeiter das Gefühl haben kann, dass die Suspendierung an sich eine rufschädigende Wirkung hat.
  • Ein Mitarbeiter sollte schriftlich über seine Suspendierung informiert werden, in der die Gründe für die Suspendierung, die voraussichtliche Dauer der Suspendierung, die Rechte und Pflichten des Mitarbeiters während dieses Zeitraums usw. dargelegt werden sollten.
  • Ein Mitarbeiter sollte während der Suspendierung das volle Gehalt erhalten, es sei denn, es besteht ein klares vertragliches Recht auf eine unbezahlte Suspendierung.
  • Die Suspendierung sollte so kurz wie möglich gehalten und regelmäßig überprüft werden. Ein Arbeitnehmer sollte regelmäßig über seine Suspendierung, die Gründe dafür und die voraussichtliche Dauer der Suspendierung informiert werden.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Arbeitgeber bei der Suspendierung unangemessen gehandelt hat, können Sie eine Klage wegen konstruktiver ungerechtfertigter Entlassung erheben, weil Ihr Arbeitgeber die stillschweigende vertragliche Pflicht des Vertrauens verletzt hat. Um diesen Anspruch geltend zu machen, benötigen Sie jedoch normalerweise eine ununterbrochene Betriebszugehörigkeit von zwei Jahren (obwohl es bestimmte Ausnahmen gibt), und Sie müssten kündigen, bevor Sie einen solchen Anspruch geltend machen könnten.

Wir würden Ihnen immer empfehlen, sich rechtlich beraten zu lassen, bevor Sie unter diesen Umständen kündigen, da Ihr potenzieller Anspruch schwach sein könnte und eine Kündigung in jedem Fall nicht die beste taktische Vorgehensweise für Sie ist.

Eine Alternative zu einer Kündigung oder einer möglichen Disziplinaranhörung (insbesondere bei grobem Fehlverhalten) ist es, eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Vergleichs zu erwägen.

Wir sind erfahren darin, auf Ihren Arbeitgeber zuzugehen, ein finanzielles Paket für Sie auszuhandeln und Sie über die Bedingungen eines Vergleichs zu beraten, mit dem Sie Ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche begleichen. Bitte klicken Sie hier, um weitere Informationen zu Vergleichsvereinbarungen zu erhalten.

Wenn Sie Ihre Situation am Arbeitsplatz mit unserer Anwältin für Arbeitsrecht, Kerry Hudson, besprechen möchten, senden Sie ihr eine E-Mail an [email protected] oder erreichen Sie sie in unserem Büro in Coventry unter 024 7653 1532.

Das Vorstehende ist nicht als Beratung gedacht.

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