Kniebeugung

Manuel II. von Portugal während der Missa de Campanha, c. 1910

Die Allgemeine Instruktion des Römischen Messbuchs legt die folgenden Regeln für die Kniebeugen während der Messe fest:

Drei Kniebeugen werden vom zelebrierenden Priester gemacht: nämlich nach dem Zeigen der Hostie, nach dem Zeigen des Kelches und vor der Kommunion. Einige Besonderheiten, die bei einer konzelebrierten Messe zu beachten sind, werden an der entsprechenden Stelle vermerkt. Wenn jedoch der Tabernakel mit dem Allerheiligsten im Altarraum steht, beugen der Priester, der Diakon und die anderen Diener die Knie, wenn sie sich dem Altar nähern und wenn sie den Altarraum verlassen, nicht aber während der Feier der Messe selbst. Ansonsten beugen alle, die vor dem Allerheiligsten vorbeigehen, die Knie, es sei denn, sie bewegen sich in einer Prozession. Diener, die das Prozessionskreuz oder die Kerzen tragen, verneigen sich, anstatt sich zu beugen.

Andere Kniebeugungen

Im byzantinischen Ritus, der in der orthodoxen Kirche am weitesten verbreitet ist, spielt die Kniebeugung eine geringere Rolle und die Niederwerfung, bekannt als Proskynese, ist viel häufiger. Während des heiligen Mysteriums der Versöhnung jedoch, nach dem Bekenntnis der Sünden, soll der Pönitent mit gesenktem Kopf vor dem Evangelienbuch oder einer Christus-Ikone niederknien, während der Beichtvater – entweder ein Bischof oder ein Presbyter – formell Gottes Vergebung erklärt.

Die Kniebeugung oder das Niederknien ist an verschiedenen Stellen der Liturgie des römischen Ritus vorgeschrieben, wie zum Beispiel nach der Erwähnung des Todes Jesu am Kreuz in den Passionslesungen während der Karwoche.

Eine Kniebeuge mit dem rechten Knie wird während und nach der Kreuzanbetung am Karfreitag gemacht.

Eine Kniebeuge wird bei der Erwähnung der Inkarnation in den Worten et incarnatus est de Spiritu Sancto, ex Maria Virgine, et homo factus est („und durch den Heiligen Geist wurde er von der Jungfrau Maria inkarniert und wurde Mensch“) im Glaubensbekenntnis an den Festtagen Weihnachten und Mariä Verkündigung gemacht.

Es ist üblich, dass sich die Betenden während der Rezitation des Angelusgebetes bei den Zeilen „Und das Wort ward Fleisch/und wohnte unter uns“ verbeugen oder niederknien.

Tridentinische MesseEdit

In der tridentinischen Messe wird diese Kniebeuge an jedem Tag gemacht, an dem das Glaubensbekenntnis in der Messe rezitiert wird, sowie an einigen anderen Stellen:

  • bei den Worten et Verbum caro factum est („und das Wort wurde Fleisch“) im Prolog des Johannesevangeliums, das das übliche Letzte Evangelium ist, sowie das Evangelium für die dritte Messe an Weihnachten.
  • bei den Worten et procidentes adoraverunt eum („und sie fielen nieder und beteten ihn an“) im Evangelium der Epiphanie, Matthäus 2,1-12 (das vor 1960 auch das Letzte Evangelium der dritten Messe an Weihnachten war)
  • bei den Worten Adiuva nos … während des (identischen) Traktats, der montags, mittwochs und freitags in der Fastenzeit gesprochen wird, außer am Aschermittwoch. Aber es ist keine Kniebeuge vorgesehen, wenn nach Septuagesima derselbe Traktat in der Votivmesse zur Zeit der Sterblichkeit (Missa votiva tempore mortalitatis) verwendet wird
  • bei den Worten et procidens adoravit eum („und er warf sich nieder und betete ihn an“) am Ende des Evangeliums für den Mittwoch der vierten Fastenwoche, Johannes 9:1-38
  • bei den Worten ut in nomine Iesu omne genu flectatur caelestium, terrestrium et infernorum („dass sich im Namen Jesu jedes Knie beuge von denen, die im Himmel, auf der Erde und unter der Erde sind“) in der Epistel (Philipper 2:5-11) des Palmsonntags, des Festes der Erhöhung des Heiligen Kreuzes am 14. September (und vor 1960 auch des Festes der Erfindung des Heiligen Kreuzes am 3. Mai) und in der Epistel (Philipper 2,8-11) der Votivmesse zur Passion des Herrn.
  • bei den Worten Veni, sancte Spiritus im Alleluja vor der Sequenz am Pfingstsonntag und in der Pfingstoktav und in der Votivmesse vom Heiligen Geist

In der maronitisch-katholischen Kirche gibt es am Pfingstfest eine stimmungsvolle Zeremonie der Kniebeuge. Die Gemeinde beugt sich zuerst auf dem linken Knie vor Gott dem Vater, dann auf dem rechten Knie vor Gott dem Sohn und schließlich auf beiden Knien vor Gott dem Heiligen Geist.

Vor einem Bischof niederknien

Aus dem Brauch, vor Königen und anderen Adligen niederzuknien, entstand der Brauch, dass Laien oder Kleriker von geringerem Rang vor einem Prälaten niederknien und seinen Bischofsring küssen, als Zeichen der Anerkennung der apostolischen Autorität des Bischofs als Repräsentant Christi in der Ortskirche und ursprünglich ihrer sozialen Stellung als Herren. Äbte und andere hochrangige Mönche empfingen die Kniebeugung oft von ihren Mönchen und oft auch von anderen.

Die Kniebeugung vor höheren Prälaten (d.h. Bischöfe in ihren eigenen Diözesen, Metropoliten in ihrer Provinz, päpstliche Legaten in dem ihnen zugewiesenen Territorium und Kardinäle entweder außerhalb Roms oder in der ihnen zugewiesenen Kirche in Rom) wird in Ausgaben des Caeremoniale Episcoporum, die älter sind als die von 1985, als obligatorisch behandelt; während liturgischer Funktionen nach diesen Vorschriften beugen die Kleriker den Kopf, wenn sie vor solchen Prälaten vorbeigehen, aber ein amtierender Priester und alle jüngeren Prälaten, Kanoniker, etc. ersetzen die Verbeugung durch eine Verbeugung des Kopfes und der Schultern.

Die gegenwärtigen katholischen liturgischen Bücher schließen die Verbeugung vor einem Bischof während der Liturgie aus: „Die Kniebeuge, die durch Beugung des rechten Knies zum Boden gemacht wird, bedeutet Anbetung und ist daher dem Allerheiligsten Sakrament vorbehalten, ebenso dem Heiligen Kreuz von der feierlichen Anbetung während der liturgischen Feier am Karfreitag bis zum Beginn der Osternacht.“ Aber außerhalb der Liturgie knien manche weiterhin nieder, um den Ring eines Bischofs zu küssen.

Obwohl häufig behauptet wird, dass die Kniebeugung auf dem linken Knie erfolgen soll, wenn sie nur vor menschlichen Autoritäten gemacht wird, gibt es keine solche Vorschrift in irgendeinem liturgischen Buch.

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