New York Laws on Petit and Grand Larceny

Defining Theft Under New York Law

New Yorker Strafgesetze verwenden den Begriff „Diebstahl“, um Diebstahl Gesetze zu beschreiben. In New York liegt Diebstahl vor, wenn eine Person Eigentum von seinem rechtmäßigen Eigentümer „unrechtmäßig nimmt, erhält oder zurückhält“, mit der Absicht, den Eigentümer dieses Eigentums zu berauben. (N.Y. Penal Law § 155.05.)

New Yorker Gesetze identifizieren auch eine Reihe spezifischer Methoden, Diebstahl zu begehen, einschließlich:

  • Diebstahl durch Trick oder Unterschlagung
  • Erlangung von Eigentum durch falsche Vorspiegelung
  • Beschaffung von verlorenem Eigentum
  • Ausstellen eines ungedeckten Schecks oder
  • Eigentumsentzug durch Erpressung. (Penal Law § 155.05.)

Klassifizierung von Diebstahlsdelikten und Strafen in New York

Wie die meisten Bundesstaaten klassifiziert New York ein Diebstahlsdelikt nach dem Geldwert des betroffenen Eigentums. Werfen wir einen genaueren Blick darauf, wie Diebstahlsdelikte nach New Yorker Recht definiert und bestraft werden.

Petit Larceny

Das niedrigste Diebstahlsdelikt in New York wird als „Petit Larceny“ oder Bagatelldiebstahl bezeichnet, d.h. die unrechtmäßige Aneignung von Eigentum oder Dienstleistungen im Wert von nicht mehr als 1.000 Dollar. Das New Yorker Gesetz stuft Bagatelldiebstahl als Vergehen der Klasse A ein. (N.Y. Penal Law § 155.25.)

Eine Strafe für eine Verurteilung wegen eines Vergehens der Klasse A in New York kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und eine Geldstrafe von bis zu 1.000 $ umfassen. (Penal Law § 70.15, § 80.05(1).)

Grand Larceny in the Fourth Degree

Wenn der Wert des gestohlenen Eigentums oder der gestohlenen Dienstleistungen $1.000 übersteigt – oder wenn es sich bei dem Eigentum um eine Feuerwaffe, ein Kraftfahrzeug, eine Kredit-/Debitkarte oder einige andere spezifische Arten von Eigentum handelt -, handelt es sich bei der Straftat um Grand Larceny in the Fourth Degree, ein Verbrechen der Klasse E nach New Yorker Recht. (N.Y. Penal Law § 155.30.)

Die Verurteilung wegen eines Klasse-E-Verbrechens in New York kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren und einer Geldstrafe von maximal 5.000 Dollar oder dem doppelten Betrag des Gewinns des Täters aus dem Diebstahl bestraft werden. (Penal Law § 70.00(2)(e), § 80.00(1).)

Grand Larceny in the Third Degree

Wenn der Wert des gestohlenen Eigentums oder der gestohlenen Dienstleistungen 3.000 $ übersteigt – oder wenn es sich bei dem Eigentum um einen Geldautomaten oder dessen Inhalt handelt -, handelt es sich um Grand Larceny in the Third Degree, ein Klasse-D-Verbrechen in New York. (N.Y. Penal Law § 155.35.)

Eine Verurteilung wegen eines Klasse-D-Verbrechens beinhaltet eine Freiheitsstrafe von maximal sieben Jahren und eine Geldstrafe von maximal 5.000 Dollar oder dem doppelten Betrag des Gewinns des Täters aus dem Diebstahl. (Penal Law § 70.00(2)(d), § 80.00(1).)

Grand Larceny in the Second Degree

Wenn der Wert des gestohlenen Eigentums oder der gestohlenen Dienstleistungen 50.000 $ übersteigt oder wenn der Täter das Eigentum durch bestimmte Arten von Erpressung erlangt hat, handelt es sich um Grand Larceny in the Second Degree, ein Verbrechen der Klasse C. (N.Y. Penal Law § 155.40.)

Das mögliche Strafmaß für ein Klasse-C-Verbrechen in New York ist eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren und eine Geldstrafe von bis zu 15.000 US-Dollar. (Penal Law § 70.00(2)(c), § 80.00(1).)

Grand Larceny in the First Degree

Wenn der Wert des gestohlenen Eigentums oder der gestohlenen Dienstleistungen eine Million Dollar übersteigt, handelt es sich um grand larceny in the first degree, ein Klasse-B-Verbrechen. (N.Y. Penal Law § 155.42.)

Das Strafmaß für ein Klasse-B-Verbrechen in New York umfasst eine Freiheitsstrafe von bis zu 25 Jahren und eine Geldstrafe von bis zu 30.000 Dollar. (Penal Law § 70.00(2)(b), § 80.00(1).)

Zivilrechtliche Strafen für Diebstahl in New York

Zusätzlich zu den strafrechtlichen Strafen für Diebstahl (wie oben beschrieben) kann eine Person, die einen Ladendiebstahl in New York begeht (oder die Eltern oder der Erziehungsberechtigte eines Minderjährigen, der einen Ladendiebstahl begeht), zivilrechtlich gegenüber dem Ladenbesitzer oder Händler für Folgendes haftbar gemacht werden:

  • den Einzelhandelspreis der Ware, wenn sie nicht in einem verkaufsfähigen Zustand zurückgegeben wird, in einer Höhe von maximal $1.500, plus
  • eine Strafe, die nicht höher ist als das Fünffache des Einzelhandelspreises oder $75, mit einer Obergrenze von $500. (N.Y. Gen. Oblig. Laws § 11-105.)

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