Das Ziel dieser Arbeit ist es, die Entwicklung des Begriffs des kulturellen Erbes in den westeuropäischen Staaten zu analysieren. In den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts war der Begriff „Kulturerbe“ durch eine Ausweitung und semantische Übertragung gekennzeichnet, was zu einer Verallgemeinerung der Verwendung dieses Wortes führte, das häufig anstelle eines anderen, wie z.B. Denkmal und Kulturgut, verwendet wurde. All diese Begriffe sind jedoch nicht in der Lage, das gleiche semantische Feld abzudecken. Ausgehend von der Reflexion über die semantische Entwicklung des Begriffs des kulturellen Erbes in Frankreich nähern wir uns der internationalen Definition des Erbes, die durch Richtlinien, Chartas und internationale Resolutionen gegeben ist, um einen globalen Umriss der Bedeutung des Erbes zu definieren, der nicht nur auf eine bestimmte nationale Dimension beschränkt ist. Von einem rein normativen Ansatz ging man zu einem weniger restriktiven Ansatz über, der auf der Fähigkeit des Objekts beruht, bestimmte Werte zu wecken, die die betreffende Gesellschaft dazu veranlasst haben, es als Kulturerbe zu betrachten, und damit zu einem weiteren Schritt, bei dem das Kulturerbe nicht mehr auf der Grundlage seines materiellen Aspekts definiert wird. Diese Entwicklung hat es auch ermöglicht, immaterielles Kulturerbe, das lange Zeit ignoriert wurde, als zu schützendes und zu bewahrendes Erbe anzuerkennen.