The First Amendment Encyclopedia

Estelle Griswold, Geschäftsführerin der Planned Parenthood League, steht am April 1963 vor dem Zentrum. (Quelle: Time & Life pictures, Lee Lockwood, via Wikimedia Commons, public domain)

In Griswold v. Connecticut, 381 U.S. 479 (1965), erklärte der Supreme Court ein Gesetz aus Connecticut für ungültig, das es zu einem Verbrechen machte, Verhütungsmittel zu benutzen oder jemanden über deren Gebrauch zu beraten. Diese bahnbrechende Entscheidung, die sich zum Teil auf Auszüge aus dem Ersten Verfassungszusatz stützte, entwickelte das Recht auf Privatsphäre, das später die Grundlage für die Abtreibungsentscheidung des Gerichts in Roe v. Wade (1973) wurde.

Connecticut-Gesetz verbietet Verschreibung von Verhütungsmitteln

Das fragliche Gesetz war ein Überbleibsel aus der Comstock-Ära, aber Connecticut entschied sich, es im Fall von Estelle Griswold, Geschäftsführerin der Planned Parenthood League of Connecticut, und dem zugelassenen Arzt der Gruppe, Dr. C. Lee Buxton, anzuwenden, der verheirateten Frauen Verhütungsmittel verschrieben hatte.

Gericht sagt, dass die Verfassung ein Recht auf Privatsphäre gibt

Der für die Mehrheit schreibende Richter William O. Douglas begann mit einem Rückblick auf Fälle, von denen viele betonten, dass der Erste Verfassungszusatz solche Nebenrechte wie das Recht auf Vereinigung, das Recht, seine Kinder zu erziehen, sowie „das Recht zu lesen . . .

Bezeichnenderweise zitierte er Meyer v. Nebraska (1923), Pierce v. Society of Sisters (1925) und NAACP v. Alabama (1958), um anzudeuten, „dass spezifische Garantien in der Bill of Rights Nebenrechte haben, die durch Ausstrahlungen aus diesen Garantien gebildet werden, die ihnen Leben und Substanz verleihen.“ Douglas verknüpfte die Rechte des Ersten Verfassungszusatzes mit den Bestimmungen des Dritten, Vierten, Fünften, Neunten und Vierzehnten Verfassungszusatzes, um ein Recht auf Privatsphäre zu formulieren, das Ehepaare schützt, die es vorziehen, Geburtenkontrolle zu benutzen.

In übereinstimmenden Stellungnahmen stützte sich Richter Arthur J. Goldberg auf den Neunten Verfassungszusatz und dessen Idee von „nicht aufgezählten“ Rechten, und Richter John Marshall Harlan II stützte sich auf die Verfahrensklausel des Vierzehnten Verfassungszusatzes, um ein Recht auf Privatsphäre zu begründen. Richter Byron R. White konzentrierte sich ebenfalls auf die Rolle des ordentlichen Gerichtsverfahrens beim Schutz der ehelichen Privatsphäre.

Dissenters said law was constitutional

In seinem Dissens klassifizierte Richter Hugo L. Black das Gesetz von Connecticut als „anstößig“, aber verfassungsgemäß. Er argumentierte, dass eine Verletzung des Ersten Verfassungszusatzes vorgelegen hätte, wenn Connecticut den Arzt lediglich für die Weitergabe von Ratschlägen über Verhütungsmittel verurteilt hätte. Er unterschied jedoch zwischen Rede und Verhalten und erklärte: „Nur weil etwas Rede bei der Ausführung dieses Verhaltens verwendet wurde . . sind wir meiner Meinung nach nicht berechtigt, zu behaupten, dass der Erste Verfassungszusatz dem Staat verbietet, ihr Verhalten zu bestrafen.“ Er behauptete weiter, dass das Recht auf Privatsphäre eine Beteiligung der Gerichte erfordere, um natürliches Recht durchzusetzen, das im Widerspruch zu ihrem verfassungsrechtlichen Mandat stehe.

Auch in seiner abweichenden Meinung erklärte Richter Potter Stewart, dass das Connecticut-Gesetz „ein ungewöhnlich dummes Gesetz“ sei, konnte aber nichts im Ersten Verfassungszusatz oder anderen verfassungsrechtlichen Bestimmungen finden, um es für ungültig zu erklären.

John Vile ist Professor für Politikwissenschaft und Dekan des Honors College an der Middle Tennessee State University. Er ist Mitherausgeber der Encyclopedia of the First Amendment. Dieser Artikel wurde ursprünglich im Jahr 2009 veröffentlicht.

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