Unstrittige Scheidung in Arkansas

Viele Menschen denken bei Scheidungen an langwierige, langwierige Verfahren zur Beendigung einer Ehe. Während viele strittige Scheidungen ein Jahr oder länger dauern können, kann das Gericht Ihre unstrittigen Scheidungen in einem oder zwei Monaten abschließen.

In einigen Bundesstaaten können Ehepartner eine unstrittige Scheidung erhalten, wenn das Paar sich über alle Bedingungen ihrer scheidungsrelevanten Fragen einig ist, wie z.B. Sorgerecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und die Aufteilung des Vermögens.

In diesem Artikel wird erklärt, wie man eine unstrittige Scheidung in Arkansas erhält. Wenn Sie nach der Lektüre dieses Artikels weitere Fragen zur unbestrittenen Scheidung in Arkansas haben, wenden Sie sich an das zuständige Bezirksamt oder sprechen Sie mit einem Anwalt für Familienrecht vor Ort.

Voraussetzungen für eine unbestrittene Scheidung in Arkansas

Um eine unbestrittene Scheidung in Arkansas einzureichen, muss mindestens ein Ehepartner seit mindestens 60 Tagen in diesem Bundesstaat leben. (Ark. Code Ann. § 9-12-307 (a)(1)(A)) Das Gericht verlangt auch den Nachweis, dass die Ehegatten sich getrennt haben und nicht mehr zusammenleben. Sie können diese Voraussetzungen beweisen, indem Sie eine dritte Partei bezeugen lassen oder eine eidesstattliche Erklärung (eine schriftliche Erklärung) unterschreiben, die diese Tatsachen bestätigt. (Ark. Code Ann. § 9-12-306 (c)(2).)

Der Ehepartner, der eine unbestrittene Scheidung einreicht, ist der „Kläger“, und der andere Ehepartner wird „Beklagter“ genannt. Bei einer unbestrittenen Scheidung in Arkansas muss der Kläger einen Grund oder Gründe für die Scheidung angeben.

Das Gericht kann eine unbestrittene Scheidung auf einen der folgenden Schuldgründe stützen:

  • Impotenz
  • Ehebruch durch einen der Ehepartner
  • Geisteskrankheit in drei aufeinanderfolgenden Jahren
  • Verurteilung eines Ehepartners wegen eines Verbrechens
  • grausame Behandlung
  • persönliche Demütigungen, was bedeutet, dass ein Ehepartner dem anderen das Leben unerträglich gemacht hat
  • Rituelle Trunkenheit, oder
  • Verweigerung des Unterhalts für einen unterhaltsberechtigten Ehepartner. (Ark. Code Ann. § 9-12-301.)

Die meisten unstrittigen Scheidungen werden ohne Verschulden eingereicht, weil das bedeutet, dass die Ehepartner sich nicht gegenseitig die Schuld an der Scheidung geben. Typischerweise muss der klagende Ehegatte nicht beweisen, dass der andere Ehegatte eine Art von ehelichem Fehlverhalten begangen hat, und der Beklagte muss kein Fehlverhalten zugeben.

Auch müssen sich die Ehegatten bei den meisten unstrittigen Scheidungen in einer Vergleichsvereinbarung auf die Bedingungen der Scheidung einigen. In der Vereinbarung werden folgende Punkte geregelt: Vermögensaufteilung, Schuldenteilung, Sorgerecht, Kindesunterhalt, Besuchsrecht und Unterhalt.

Wie man eine unstrittige Scheidung in Arkansas einreicht

Scheidungspapiere vorbereiten und einreichen

Um den Prozess für eine unstrittige Scheidung zu starten, sollten Sie einen „Complaint for Divorce“ (Scheidungsantrag) beim Bezirksgericht des Bezirks, in dem Sie leben, einreichen. Um mehr darüber zu erfahren, besuchen Sie diesen Link zur Website der Arkansas Circuit Courts. Sie können auch die Website der Arkansas Legal Services besuchen, wo Sie Scheidungsformulare zur Selbsthilfe finden.

Wenn Sie keinen Wohnsitz in Arkansas haben, sollten Sie die Klage in dem Bezirk einreichen, in dem Ihr Ehepartner lebt. Die Klage sollte die Gründe für die Scheidung angeben, welcher Ehepartner seit mindestens 60 Tagen in Arkansas wohnt, dass Sie und Ihr Ehepartner getrennt leben und wie lange Sie und Ihr Ehepartner getrennt gelebt haben.

Betreuen Sie Ihren Ehepartner

Das Bezirksgericht wird eine „Vorladung“ (Summons) ausstellen, und Sie müssen diese Ihrem Ehepartner zustellen. Ihr Ehepartner kann die Zustellung der Vorladung durch Vereinbarung akzeptieren, oder Sie können den örtlichen Sheriff bitten, sie für Sie zuzustellen. Wenn Ihr Ehepartner zustimmt, die Zustellung zu akzeptieren, kann Ihr Ehepartner einen „Entry of Appearance“ und einen „Waiver of Service of Summons“ unterschreiben – Dokumente, die Sie bei der Geschäftsstelle Ihres Bezirksgerichts finden können. (Ark. Code Ann. § 16-58-116.)

Teilnahme an der Scheidungsanhörung

Wenn Ihr Ehegatte die „Entry of Appearance“ und den „Waiver of Service“ (Verzicht auf die Zustellung) einreicht oder Sie die Papiere Ihrem Ehegatten zugestellt haben, wird das Gericht eine Anhörung für Ihre Scheidung ansetzen. Das Gericht muss mindestens 30 Tage nach Erhalt der Scheidungsklage warten, bevor es eine Anhörung anberaumt. (Ark. Code Ann. § 9-12-307 (1)(B).)

Bei der Scheidungsanhörung sollten Sie darauf vorbereitet sein, einen Zeugen zu haben, der bezeugt, dass Sie oder Ihr Ehegatte in diesem Staat leben und dass Sie und Ihr Ehegatte nicht mehr zusammenleben.

Wenn Ihr Zeuge bei der Anhörung nicht anwesend sein kann, akzeptiert das Gericht eine unterschriebene und notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung des Zeugen, die besagt, dass Sie oder Ihr Ehegatte in Arkansas wohnen und dass Sie nicht mit Ihrem Ehegatten zusammenleben.

Wenn Sie eine Vergleichsvereinbarung unterzeichnet haben, legen Sie diese dem Richter bei der Anhörung vor. Sobald der Richter überzeugt ist, dass Sie die Voraussetzungen für eine unbestrittene Scheidung erfüllt haben, unterzeichnet er das Scheidungsurteil.

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