Unternehmen und die Erhebung der Mehrwertsteuer

Es gibt 3 verschiedene Mehrwertsteuersätze und Sie müssen sicherstellen, dass Sie den richtigen Betrag in Rechnung stellen.

Standardsatz

Die meisten Waren und Dienstleistungen unterliegen dem Standardsatz. Sie sollten diesen Satz in Rechnung stellen, es sei denn, die Waren oder Dienstleistungen sind als ermäßigt oder steuerfrei eingestuft.

Dazu gehören alle Waren, die unter dem Schwellenwert für Fernverkäufe liegen, die Sie von Nordirland aus an nicht mehrwertsteuerlich registrierte EU-Kunden liefern. Wenn Sie den Schwellenwert überschreiten, müssen Sie sich in diesem Land für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.

Ermäßigter Satz

Wann Sie diesen Satz berechnen, kann zum Beispiel davon abhängen, um welchen Artikel es sich handelt, sowie von den Umständen des Verkaufs:

  • Autokindersitze und Haushaltsbrennstoffe oder Strom werden immer mit 5 % berechnet
  • Mobilitätshilfen für ältere Menschen werden nur dann mit 5 % berechnet, wenn sie für eine Person über 60 Jahre bestimmt sind und die Waren in deren Wohnung installiert werden

Nullsatz

Nullsatz bedeutet, dass die Waren immer noch umsatzsteuerpflichtig sind, aber der Mehrwertsteuersatz, den Sie Ihren Kunden berechnen müssen, 0 % beträgt. Sie müssen sie dennoch in Ihrer Umsatzsteuerbilanz erfassen und in Ihrer Umsatzsteuererklärung angeben. Beispiele sind:

  • Bücher und Zeitungen
  • Kinderkleidung und Schuhe
  • Motorradhelme
  • die meisten Waren, die Sie aus England, Wales und Schottland (Großbritannien) in ein Land außerhalb des Vereinigten Königreichs exportieren
  • die meisten Waren, die Sie aus Nordirland in ein Land außerhalb der EU und des Vereinigten Königreichs exportieren
  • Waren, die Sie von Nordirland aus an ein mehrwertsteuerlich registriertes Unternehmen in der EU liefern – Sie können überprüfen, ob die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gültig ist

Wenn Sie von Nordirland aus Waren in die EU verschickt haben, benötigen Sie deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Unterlagen, die belegen, dass die Waren innerhalb bestimmter Fristen (normalerweise 3 Monate) verschickt wurden.

Die Steuersätze können sich ändern und Sie müssen alle Änderungen der Steuersätze ab dem Datum der Änderung anwenden.

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