Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland | Geschichte von 1989

Auszug aus der Primärquelle

Die Bundesrepublik Deutschland, die Deutsche Demokratische Republik, die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika,

im Bewußtsein der Tatsache, daß ihre Völker seit 1945 in Frieden zusammenleben;

Im Bewusstsein der jüngsten historischen Veränderungen in Europa, die es möglich machen, die Teilung des Kontinents zu überwinden;.

Entschlossen, in Übereinstimmung mit ihren Verpflichtungen aus der Charta der Vereinten Nationen freundschaftliche Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln, die auf der Achtung des Grundsatzes der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhen, und andere geeignete Maßnahmen zur Stärkung des Weltfriedens zu treffen;…

In Würdigung der Tatsache, daß das deutsche Volk in freier Ausübung seines Selbstbestimmungsrechtes seinen Willen bekundet hat, die Einheit Deutschlands als Staat herbeizuführen, um als gleichberechtigter und souveräner Partner in einem vereinigten Europa dem Frieden der Welt dienen zu können;

In der Überzeugung, daß die Vereinigung Deutschlands als Staat mit endgültigen Grenzen ein wesentlicher Beitrag zu Frieden und Stabilität in Europa ist;

In der Absicht, die endgültige Regelung in bezug auf Deutschland abzuschließen;

In der Erkenntnis, daß dadurch und mit der Vereinigung Deutschlands als demokratischer und friedlicher Staat die Rechte und Pflichten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes ihre Funktion verlieren;

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