Washington Real Property Attorney

Räumungsmitteilung.

Die meisten Räumungen beginnen mit einer ersten Räumungsmitteilung, wie z.B. einer Mitteilung, Miete zu zahlen oder zu räumen, einer Mitteilung, sich zu fügen oder zu räumen, oder einer Mitteilung, ein Mietverhältnis zu beenden. Beachten Sie, dass Sie für jeden dieser Bescheide den gleichen Räumungsprozess durchlaufen müssen. Ein Vermieter kann diese ersten Räumungsbescheide zustellen, solange die Zustellung ordnungsgemäß erfolgt. Eine ausführliche Anleitung zur Zustellung von Räumungsklagen finden Sie auf unseren Formularen für Räumungsklagen.

Räumungsklagen und Vorladungen.

Der nächste Schritt ist die Zustellung einer Vorladung und Klage. Diese Schriftsätze müssen von einer unbeteiligten Person zugestellt werden – nicht vom Vermieter. In der Vorladung wird der Mieter aufgefordert, die Klage schriftlich zu beantworten.

Verzug oder Anhörung.

Wenn der Mieter nicht reagiert, kann der Vermieter ohne weitere Ankündigung einen Antrag auf Verzug stellen. Reagiert der Mieter auf die Räumungsklage, muss der Vermieter einen Antrag auf eine Anhörung stellen. Der Mieter muss von der Anhörung in Kenntnis gesetzt werden. In vielen Bezirken Washingtons erhalten Mieter bei der Anhörung einen kostenlosen Anwalt.

Der Sheriff.

Wenn das Gericht zu Gunsten des Vermieters entscheidet, stellt der Gerichtsschreiber einen Räumungsbescheid aus. Die Verfügung wird vom Sheriff zugestellt. Wenn der Mieter immer noch nicht auszieht, darf der Vermieter keine Schlösser auswechseln oder andere Selbsthilfe-Räumungsmaßnahmen ergreifen – auch wenn die Verfügung ausgestellt und zugestellt wurde. Stattdessen, wenn der Mieter immer noch in der Eigenschaft bleibt, nachdem die writ serviert wird, muss der Vermieter eine physische Räumung mit dem Sheriff planen.

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