Wie funktioniert Konsignation?

Von Lisa McGrimmon | Veröffentlicht am 10. Juni 2019
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Wie funktioniert Konsignation? Hier erfahren Sie, wie Handwerksunternehmer mit Einzelhandelsgeschäftsinhabern zusammenarbeiten können, um handgefertigte Produkte zu verkaufen. Vor- und Nachteile des Verkaufs von Kunsthandwerk auf diese Weise und was in einem Konsignationsvertrag enthalten sein sollte.

Kunsthandwerker können Partnerschaften mit Ladenbesitzern eingehen, die sich bereit erklären, die handgefertigten Produkte des Kunsthandwerkers in ihrem Laden zu verkaufen. Sie, der Handwerkskünstler, (der Versender) stellen das Produkt zur Verfügung. Der Einzelhändler (der Konsignationsempfänger) stellt den Verkaufsort zur Verfügung.

Es gibt Vor- und Nachteile, die Sie abwägen sollten, bevor Sie sich entscheiden, in den Konsignationsverkauf einzusteigen, aber unter den richtigen Umständen kann die Konsignation von Kunsthandwerk eine willkommene Gelegenheit bieten, Ihr Geschäft mit handgefertigten Produkten zu erweitern.

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Was ist der Unterschied zwischen dem Verkauf von Kunsthandwerk auf Konsignation und dem Verkauf von Kunsthandwerk im Großhandel?

Merkmale einer typischen Großhandelsvereinbarung:

  • Der Besitzer des Einzelhandelsgeschäfts kauft eine große Menge Ihres Produkts im Voraus
  • Sie werden bezahlt, egal ob Ihr Produkt verkauft wird oder nicht
  • Der Besitzer des Einzelhandelsgeschäfts ist Eigentümer Ihres Produkts

Merkmale einer typischen Konsignationsvereinbarung:

  • Die Ladenbesitzerin kauft Ihr Produkt nicht im Voraus
  • Sie stellt Ihnen Ausstellungsfläche für Ihr Produkt in ihrem Ladengeschäft zur Verfügung
  • Sie werden nur bezahlt, wenn Ihr Produkt verkauft wird
  • Sie behalten das Eigentum an Ihrem Produkt, bis die Ladenbesitzerin es an einen Kunden verkauft

Was sind typische Konsignationspreise?

Handwerkliche Konsignationstarife können variieren, aber eine 60/40 Aufteilung ist durchaus üblich, wobei 60 Prozent des Verkaufspreises des Produkts an den Handwerkskünstler und 40 Prozent des Verkaufspreises an den Ladenbesitzer gehen.

Während eine 60/40-Aufteilung üblich ist, gibt es mehrere Faktoren zu berücksichtigen, wenn Sie die Bedingungen für Konsignationsverkäufe mit einem Ladenbesitzer aushandeln.

Warum sollte ein Inhaber eines Handwerksgeschäfts eine Konsignationsvereinbarung eingehen, anstatt im Großhandel zu verkaufen?

Einige Handwerksgeschäftsinhaber sind komplett gegen den Konsignationsverkauf, und sie bringen einige gute Punkte vor.

Konsignationsvereinbarungen sind komplexer als der Großhandel. Es kann mehr schief gehen, und Sie müssen mehr Zeit für die Verwaltung der Vereinbarung aufwenden.

Ihr Inventar wird im Geschäft des Händlers gebunden sein, was bedeutet, dass Sie es nicht auf Kunsthandwerkermessen oder online verkaufen können.

Einige Kunsthandwerker haben schlechte Erfahrungen mit Händlern gemacht, die ihre Artikel verloren haben oder beschädigte Artikel zurückgeschickt haben. Sie vertrauen dem Händler, dass er sich um Ihre Produkte kümmert, und es besteht das Risiko, dass Sie keinen Ersatz für verlorene oder beschädigte Waren erhalten.

Eine Händlerin, die Großhandelsprodukte in ihrem Geschäft hat, ist vielleicht weniger motiviert, Ihre Konsignationsprodukte zu bewerben, da ihr größtes Risiko und ihre größte Belohnung oft mit dem Verkauf der Großhandelsprodukte in ihrem Geschäft einhergeht.

Andere Kunsthandwerker haben positive und für beide Seiten vorteilhafte Konsignationsvereinbarungen mit Einzelhändlern entwickelt und sind mit ihren Handwerkskonsignationsvereinbarungen zufrieden.

Weiße Keramik mit Textüberlagerung - Wie funktioniert Konsignation für Handwerksunternehmer?Wie funktioniert Konsignation für Handwerksunternehmer?

Sie und der Geschäftsinhaber können Wege finden, das Geschäft des jeweils anderen zu fördern.

Wenn das Geschäft gut zu Ihren Produkten passt, kann es Ihre Marke einer neuen Gruppe von Kunden vorstellen, die Sie sonst vielleicht nicht gefunden hätten.

Wenn es Ihr langfristiges Geschäftsziel ist, an Großhändler zu verkaufen, können Konsignationsverkäufe Ihnen helfen, eine Erfolgsbilanz von Verkaufsdaten zu entwickeln, die Sie anderen Einzelhändlern vorlegen können, um zu beweisen, dass sich Ihr Produkt gut verkauft.

Großhandel zu verkaufen bedeutet, Geschäfte auf einer ganz anderen Ebene zu machen, und vielleicht ist es nicht das, was Sie für sich und Ihr Handwerksgeschäft wollen. Wenn Sie Ihre Produkte in lokalen Geschäften verkaufen und gleichzeitig ein kleineres Geschäft aufrechterhalten wollen, kann eine Konsignationsvereinbarung Ihnen helfen, dieses Ziel zu erreichen.

Ist ein bestimmter Einzelhändler und ein bestimmtes Geschäft das Richtige für Sie und Ihr Geschäft?

Konsignationsverkauf ist eine Partnerschaft, und Sie tun gut daran, jede Situation sorgfältig zu bewerten, um festzustellen, ob es das Richtige für Sie und Ihr Geschäft ist.

Bevor Sie sich auf eine Konsignationsvereinbarung einlassen, fragen Sie sich selbst:

  • Können Sie effektiv mit dem Einzelhändler zusammenarbeiten?
  • Haben Sie ein gutes Verhältnis und vertrauen Sie ihm, dass er Ihre Produkte fördert und pflegt?
  • Ist das Geschäft ein guter Partner für Ihre Produkte?
  • Wie viel Ware im Geschäft ist Konsignation im Vergleich zum Großhandel?
  • Gibt es Möglichkeiten, in der Zukunft zu einer Großhandelsvereinbarung überzugehen (wenn das Ihr Ziel ist)?
  • Können Sie mit dem Ladenbesitzer Cross-Promotion betreiben und Win-Win-Geschäftsförderungsmöglichkeiten mit dem Ladenbesitzer schaffen?
  • Haben andere lokale Kunsthandwerker mit dem Einzelhändler zusammengearbeitet? Wie waren deren Erfahrungen?

Verhandeln Sie die Details Ihrer Konsignationsvereinbarung

Der Verkauf von Kunsthandwerk auf Konsignationsbasis ist in der Regel komplexer als der Verkauf im Großhandel. Wenn Sie zustimmen, Ihr Kunsthandwerk den Besitzern von Einzelhandelsgeschäften zum Verkauf auf Konsignationsbasis zur Verfügung zu stellen, gehen Sie bis zu einem gewissen Grad eine Partnerschaft mit dem Ladenbesitzer ein.

Bei einer Konsignationsvereinbarung gibt es mehr zu verhandeln und zu verfolgen, und das bedeutet, dass mehr Dinge schief gehen können.

Je klarer und gründlicher Sie diese Bedingungen im Vorfeld kommunizieren und schriftlich aushandeln, desto besser sind Ihre Chancen, eine positive, für beide Seiten vorteilhafte Beziehung mit dem Ladenbesitzer aufzubauen. Ein Muster für einen Konsignationsvertrag finden Sie hier.

Zu den Konsignationsbedingungen, die Sie mit dem Ladenbesitzer aushandeln sollten, gehören:

1. Wie werden Ihre Produkte im Ladengeschäft ausgestellt?

Werden Sie Ständer zur Verfügung stellen und die Auslage selbst aufbauen, oder wird der Einzelhändler Ständer zur Verfügung stellen und die Auslage gestalten? Ein gut etablierter Ladenbesitzer hat vielleicht klare Vorstellungen über die Visual-Merchandising-Strategien, die er in seiner Boutique einsetzt, und möchte die volle Verantwortung für die Erstellung eines Displays für Ihre Produkte übernehmen.

Wenn der Laden hingegen neu ist oder Ihr Produkt für den Einzelhändler neu ist, hat er vielleicht keine Display-Ständer, die Ihre Artikel optimal zur Geltung bringen. Wenn Ihr handgefertigter Schmuck zum Beispiel der erste Schmuck ist, den die Einzelhändlerin in ihrem Geschäft verkauft, hat sie vielleicht keine Halskettenbüsten oder Ohrringständer, um Ihre Artikel richtig zu zeigen. In diesem Fall könnten Sie gebeten werden, Displays für Ihr Produkt zur Verfügung zu stellen.

Die Einzelhändlerin kann Sie bitten, Ihr Display in ihrem Geschäft aufzustellen. Während es für Sie mehr Arbeit bedeutet, das Display selbst zu erstellen, kann es für Sie positiv sein, wenn Sie mit einem lokalen Geschäft zusammenarbeiten. Wenn Sie viel Erfahrung mit der Gestaltung eines Ausstellungsstandes für Ihre Produkte auf Handwerksmessen haben, werden Sie besser als jeder andere wissen, wie Sie Ihre Produkte am besten aussehen lassen können.

2. Wo werden Ihre Produkte ausgestellt?

Wollen Sie Ihre Produkte in der Nähe der Vorderseite des Ladens oder in einem anderen stark frequentierten Bereich präsentieren, oder werden sie in einer dunklen hinteren Ecke des Ladens platziert? Die Platzierung Ihrer Produkte innerhalb des Ladens wird einen großen Einfluss auf Ihre Verkäufe haben.

3. Wie wird der ladenweite Verkauf gehandhabt?

Wenn der Ladenbesitzer einen ladenweiten Verkauf veranstaltet, werden Ihre Produktpreise ebenfalls reduziert. Wenn die Preise reduziert werden, wie wird sich diese Änderung auf den Prozentsatz des Verkaufspreises auswirken, den Sie erhalten? Wenn Sie z. B. eine Aufteilung von 60/40 ausgehandelt haben, erhalten Sie dann immer noch 60 Prozent des ursprünglichen Verkaufspreises, oder erhalten Sie 60 Prozent des Verkaufspreises?

4. Sind Ihre Artikel vor Diebstahl oder Beschädigung geschützt?

Was passiert, wenn Ihre Artikel gestohlen oder beschädigt werden, während sie sich in der Obhut des Geschäftsinhabers befinden? Sind Ihre Produkte durch die Geschäftsversicherung des Geschäftsinhabers geschützt?

5. Wie werden der Bestand und die verkauften Artikel verfolgt?

Die Notwendigkeit, den Bestand und die verkauften Artikel zu verfolgen, macht das Konsignationsgeschäft komplexer als den reinen Großhandel. Wie werden die Ladenbesitzer Ihren Bestand und die Verkäufe verfolgen und wie werden Sie diese Informationen miteinander kommunizieren?

6. Wie lange wird der Ladenbesitzer die Artikel aufbewahren?

Ab einem gewissen Punkt wird unverkaufter Bestand, der in einem Laden liegt, zu einem Nachteil für alle. Der Ladenbesitzer wird das Produkt durch etwas Neues ersetzen wollen, und Sie werden darauf hinarbeiten wollen, den Artikel an einem anderen Ort zu verkaufen, an dem die Kunden vielleicht empfänglicher für das Produkt sind.

Ein schriftlicher Konsignationsvertrag kann helfen, diese und andere Details klar zu regeln und Enttäuschungen und Missverständnisse zu vermeiden. Vielleicht hat der Ladenbesitzer, mit dem Sie zusammenarbeiten, bereits einen Konsignationsvertrag. Wenn das der Fall ist, sollten Sie ihn sorgfältig lesen, bevor Sie unterschreiben. Stellen Sie Fragen und verhandeln Sie, wenn es Bedingungen gibt, die nicht klar oder für Sie nicht akzeptabel sind.

Wenn der Ladenbesitzer keinen Konsignationsvertrag hat, können Sie einen Muster-Konsignationsvertrag für Kunsthandwerker im The Craft Artist’s Legal Guide finden.

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