En español | Sie können eine verlorene oder gestohlene Sozialversicherungskarte bis zu dreimal innerhalb eines Jahres und bis zu zehnmal während Ihres Lebens ersetzen. Der Erhalt einer neuen Karte aufgrund einer Änderung Ihres gesetzlichen Namens oder Ihres Staatsbürgerschaftsstatus zählt nicht zu den Limits.
Sie können eine Ersatzkarte online beantragen, wenn Sie:
- ein My Social Security-Konto haben.
- 18 Jahre oder älter sind.
- den Namen auf der Karte nicht ändern.
- eine US-Postadresse haben (militärische und diplomatische Adressen zählen).
- in einem Staat leben, der seine Computerdaten mit der Sozialversicherung teilt. (Ab Dezember 2020 tun dies 45 Staaten und der District of Columbia. Minnesota, Nevada, New Hampshire, Oklahoma und West Virginia tun dies nicht. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert, also überprüfen Sie die Website der Sozialversicherung, um zu sehen, ob sich der Status Ihres Staates geändert hat).
Wenn Sie kein Online-Konto haben oder keines der anderen Kriterien erfüllen, müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen und es entweder per Post schicken oder zu Ihrem örtlichen Sozialversicherungsbüro bringen. Sie müssen einen von der Regierung ausgestellten Lichtbildausweis vorlegen – entweder einen Reisepass, einen Führerschein oder einen vom Staat ausgestellten Personalausweis.
Wenn Sie keinen dieser Ausweise haben, wird die Sozialversicherung eine andere Form eines aktuellen Ausweises verlangen, der Ihren Namen, identifizierende Informationen wie Alter oder Geburtsdatum und vorzugsweise ein aktuelles Foto zeigt – zum Beispiel einen Angestellten-, Studenten- oder US-Militärausweis oder eine Krankenversicherungskarte (aber keine Medicare-Karte).
Ihre neue Sozialversicherungskarte sollte innerhalb von 10 bis 14 Tagen mit der Post eintreffen. Es fallen keine Kosten an.
Bitte beachten Sie
- Bei Postanfragen verlangt die Sozialversicherung, dass Sie Originaldokumente oder von der Behörde, die das Dokument ausgestellt hat, beglaubigte Kopien einsenden. Fotokopien, auch wenn sie notariell beglaubigt sind, werden nicht akzeptiert. Die Sozialversicherung schickt Ihre Dokumente zurück, sobald sie Ihre neue Karte bearbeitet haben.
- Um den Namen auf Ihrer Sozialversicherungskarte zu ändern, müssen Sie (per Post oder in Ihrem örtlichen Büro) einen Nachweis über Ihren neuen Namen vorlegen – zum Beispiel eine Heiratsurkunde, Adoptionspapiere oder einen Gerichtsbeschluss, der die Änderung zulässt – sowie einen Nachweis über Ihre Identität und Staatsangehörigkeit. Auch hier muss es sich um Originale oder beglaubigte Kopien handeln. Wenn Sie keines dieser Dokumente haben, kann die Sozialversicherung ein nicht abgelaufenes, staatlich ausgestelltes Ausweisdokument in Ihrem neuen Namen akzeptieren, vorausgesetzt, sie können es mit Ihrem alten Namen in ihren Unterlagen abgleichen.