Leasinggeber

Was ist ein Leasinggeber?

Ein Leasinggeber ist im Wesentlichen jemand, der ein Leasingverhältnis an jemand anderen vergibt. Als solcher ist ein Leasinggeber der Eigentümer eines Vermögenswertes, der im Rahmen eines Vertrages an einen Leasingnehmer vermietet wird. Der Leasingnehmer leistet eine einmalige Zahlung oder eine Reihe regelmäßiger Zahlungen an den Leasinggeber als Gegenleistung für die Nutzung des Vermögenswerts.

Key Takeaways

  • Ein Leasinggeber ist der Eigentümer eines Vermögenswerts, der an eine andere Partei, den Leasingnehmer, verleast oder vermietet wird.
  • Leasinggeber und Leasingnehmer schließen einen verbindlichen Vertrag, den sogenannten Leasingvertrag, ab, der die Bedingungen ihrer Vereinbarung festlegt.
  • Während jede Art von Eigentum geleast werden kann, wird diese Praxis am häufigsten mit Wohn- oder Gewerbeimmobilien in Verbindung gebracht – einem Haus oder Büro.
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Vermieter

Vermieter verstehen

Ein Vermieter kann entweder eine natürliche oder eine juristische Person sein. Der Leasingvertrag, den er mit einer anderen Partei abschließt, ist sowohl für den Leasinggeber als auch für den Leasingnehmer bindend und legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest. Neben der Nutzung des Objekts kann der Leasinggeber dem Leasingnehmer besondere Privilegien einräumen, wie z. B. die vorzeitige Beendigung des Leasingverhältnisses oder die Verlängerung zu unveränderten Konditionen, die allein in seinem Ermessen liegen.

Für den Leasinggeber besteht der Hauptvorteil des Abschlusses eines Leasingvertrags darin, dass er das Eigentum an dem Objekt behält und gleichzeitig eine Rendite auf sein investiertes Kapital erzielt. Für den Leasingnehmer können die regelmäßigen Zahlungen leichter zu finanzieren sein als der volle Kaufpreis der Immobilie.

Arten von Leasingverträgen und Leasinggebern

In der öffentlichen Wahrnehmung werden Leasingverträge meist mit Immobilien in Verbindung gebracht – einem gemieteten Wohnhaus oder Büro. Aber tatsächlich kann fast jede Art von Vermögenswert geleast werden. Es kann sich entweder um materielles Eigentum handeln, wie ein Haus, ein Büro, ein Auto oder ein Computer, oder um immaterielles Eigentum wie ein Warenzeichen oder einen Markennamen. Der Leasinggeber ist in jedem Fall der Eigentümer des Vermögenswertes.

Bei einer Immobilie oder einem Auto ist der Leasinggeber zum Beispiel der Immobilienbesitzer bzw. der Autohändler; bei einem Warenzeichen oder Markennamen ist der Leasinggeber das Unternehmen, das es besitzt und das Recht zur Nutzung des Warenzeichens oder Markennamens an einen Franchisenehmer übertragen hat. Im Zusammenhang mit dem Kraftverkehrsgewerbe bezeichnet Leasinggeber den Eigentümer eines Nutzfahrzeugs, der mit dem Unternehmen, das die Betriebsgenehmigung für die Nutzung des Fahrzeugs besitzt, einen Vertrag abschließt.

Einige Leasinggeber können auch ein „Mietkauf“-Leasing gewähren, bei dem einige oder alle vom Leasingnehmer geleisteten Zahlungen schließlich von Leasingzahlungen in eine Anzahlung für den späteren Kauf des Leasingobjekts umgewandelt werden. Diese Art von Vereinbarung kommt in der Regel im kommerziellen Kontext vor, z. B. beim Leasing großer Industrieanlagen. Sie ist aber auch im Verbraucherkontext bei Autos und sogar bei Wohnimmobilien üblich.

Der Leasinggeber wird in Leasingverträgen, die sich mit Grundstücken oder Immobilien befassen, auch als Vermieter bezeichnet.

Besondere Überlegungen für Leasinggeber

Die häufigste Art von Leasingverträgen betrifft Häuser oder Wohnungen, in denen Einzelpersonen und Familien leben. Da das Wohnen eine wichtige Angelegenheit der öffentlichen Ordnung ist, haben viele Gerichtsbarkeiten Gremien geschaffen, die die rechtlichen Beziehungen und akzeptablen Bedingungen von Mietverträgen zwischen Vermietern und Mietern in diesem Bereich regeln und überwachen. Im Staat New York ist beispielsweise die New York State Division of Housing and Community Renewal (DHCR) für die Verwaltung der Mietpreisregulierung im Staat, einschließlich New York City, zuständig. Diese Zuständigkeit umfasst sowohl die Mietpreiskontrolle als auch die Mietpreisstabilisierung.

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